Wasserkosten je Quadratmeter trotz Wäscherei im Haus?

06.08.2013, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 1 Min. (819 mal gelesen)
Verursacht ein Mitmieter extrem hohe Wasserkosten, so ist die vertraglich vorgeschriebene Abrechnung nach Quadratmeteranteilen nicht rechtens. Jedoch kann der andere Mieter nicht verlangen, dass überall Wasserzähler eingebaut werden.

Im vorliegenden Mietvertrag war vereinbart, dass die Kaltwasserkosten verhältnismäßig gemäß dem Anteil an der Gesamtwohnfläche des Hauses verteilt werden. Jedoch stieg der Gesamtverbrauch des Hauses stark an, da in der Wohnung eines Mitmieters rund um die Uhr gewerblicher Art und Weise Wäsche gewaschen wurde. Der andere sparsame Mieter wollte jedoch nicht Kosten einer Wäscherei mittragen und verklagte den Vermieter auf den Einbau von Wasserzählern in allen Wohnungen.
Das Landgericht Stuttgart lehnte diesen Anspruch ab. Der Vermieter müsse grundsätzlich keine Wasserzähler einbauen, da normalerweise eine Abrechnung nach Wohnfläche gerecht genug sei. Jedoch würde im vorliegenden Fall der Verbrauch so stark vom Normalwert abweichen, so dass hier nur in der „Wäscherei“- Wohnung eine gesonderte Erfassung erfolgen müsse, nicht jedoch in allen anderen Wohnungen.
Unklar blieb jedoch, wie hoch die Abweichungen vom Durchschnitt sein muss, damit so ein Anspruch tatsächlich besteht.

Hinweis:
Bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung sollten sie auch immer darauf achten, ob ein Gewerbe im Haus auch getrennt abgerechnet und ausgewiesen wird.

Referenznummer dieses Artikels: 2013-08-03 (bitte bei Rückfragen angeben)


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