Wechselmodell: Auch gegen den Willen eines Elternteils möglich!

27.01.2015, Autor: Frau Julia Heims / Lesedauer ca. 1 Min. (557 mal gelesen)
Auch gegen den Willen eines Elternteils ist die Anordnung des Wechselmodells durch das Gericht möglich, wenn es bereits in der Vergangenheit gelebt wurde und auch weiterhin dem Kindeswohl entspricht.

WECHSELMODELL - WAS IST DAS?

Oftmals wird das Kind nach der Trennung der Eltern ausschließlich von einem Elternteil betreut (= Einzelresidenzmodell).
Bei einem Wechselmodell sind die Betreuungszeiten beider Elternteile möglichst gleich.

Allein die Weigerungshaltung eines Elternteils reicht nicht aus, von diesem Modell abzuweichen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

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