Welche Gefahren bestehen, wenn Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen ohne Anwalt geschlossen werden

29.07.2008, Autor: Frau Monika Luchtenberg / Lesedauer ca. 3 Min. (5422 mal gelesen)
Hinweise zu den Risiken bei Abschluß einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ohne kompetente anwaltliche Beratung

Es gibt getrennt lebende Ehegatten, die sich nach einer Trennung aus den verschiedensten Gründen nicht durch einen Anwalt für Familienrecht beraten und vertreten lassen.
Die damit verbundenen Risiken sind beträchtlich, ohne daß es den betroffenen Ehegatten bewußt ist.

Gründe dafür, auf anwaltliche Fachkompetenz zu verzichten, können sein:

Fehlendes Problembewußtsein / Kosten sparen:
Beide Ehegatten meinen, die Angelegenheiten, die sie nach der Trennung als regelungsbedürftig empfinden, selbst regeln und so Anwaltskosten sparen zu können.
Manchmal ist tatsächlich aber auch einer der Ehegatten ohne Wissen des anderen anwaltlich beraten und steuert gezielt auf eine für ihn vorteilhafte Vereinbarung hin.

Problem:
Mangels anwaltlicher Beratung kennt entweder nur einer der Ehegatten die bestehenden Ansprüche oder aber beide kennen ihre Ansprüche nicht.

Risiko:
bestehende Ansprüche bleiben unberücksichtigt und können möglicherweise später auch nicht mehr realisiert werden

Beispiel:
Die getrennt lebenden Ehegatten verständigen sich nach der Trennung darauf, vorhandene Vermögenswerte hälftig zu teilen.
Dies wird umgesetzt, ohne die Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen.
Jahre nach der Trennung und Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens kommt es doch zu einer Ehescheidung. Einer der Ehegatten hat das ihm nach der Trennung zugefallene Vermögen verlebt, der andere hat es günstig angelegt und vermehrt.

Folge der versäumten anwaltlichen Beratung:
Der zwischenzeitlich vermögenslose Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten zum Stichtag der Zustellung des Ehescheidungsantrages berechnet Zugewinnausgleich beanspruchen, obgleich die Parteien bei der Trennung meinten, sich hinsichtlich ihres Vermögens bereits auseinandergesetzt zu haben und wechselseitig keine Ansprüche mehr gegeneinander zu haben.

Wie dies vermeidbar gewesen wäre:
Die Ehegatten hätten nach entsprechender anwaltlicher Beratung eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung treffen müssen, mit der gleichzeitig auch die Zugewinngemeinschaft beendet und der Güterstand der Gütertrennung vereinbart worden wäre.

"Gemeinsamer Anwalt" / Angst vor Verschärfung
Nur ein Ehegatte ist anwaltlich vertreten und spiegelt dem anderen Ehegatten vor, der Anwalt vertrete die Interessen beider, oder aber der andere Ehegatte meint, seine Interessen bei den Verhandlungen selbst vertreten zu können.
Es kommt auch vor, daß der andere Ehegatte meint, die Auseinandersetzung mit dem Partner zu verschärfen, wenn er sich anwaltlich vertreten läßt

Problem:
Der nicht vertretene Ehegatte versäumt mangels juristischer Kenntnisse, bestehende Ansprüche durchzusetzen.

Risiko:
bestehende Ansprüche bleiben unberücksichtigt und können im ungünstigsten Fall später auch nicht mehr realisiert werden.

Beispiel:
Die getrennt lebenden Ehegatten verständigen sich nach der Trennung darauf, vorhandene Vermögenswerte hälftig zu teilen.
Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, daß einer der Ehegatten bei Eingehung der Ehe ein hohes Anfangsvermögen hatte oder aber während der Ehe Vermögen durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Erbschaft erworben hat und ihm über den Zugewinnausgleich ein größerer Anteil am vorhandenen Vermögen zugestanden hätte.

Folge der versäumten anwaltlichen Beratung:
Bestehende Zugewinnausgleichsansprüche sind unberücksichtigt geblieben und können bei ungünstiger vertraglicher Gestaltung auch nicht mehr geltend gemacht werden.

Wie dies vermeidbar gewesen wäre:
Bei rechtzeitiger anwaltlicher Beratung und Vertretung wäre eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen worden, in der die bestehenden Zugewinnausgleichsansprüche Berücksichtigung gefunden hätten.

Verzichten Sie daher auf keinen Fall auf kompetente familienrechtliche Beratung und Vertretung, sofern Sie solche Nachteile vermeiden möchten!

Wenn Sie Ihre Ansprüche nach einer gescheiterter Ehe tatsächlich in Erfahrung bringen und durchgesetzt wissen möchten, sollten Sie nicht am falschen Platz sparen und viel Geld verschenken, indem Sie versäumen, die Ihnen zustehenden finanziellen Ansprüche geltend zu machen. Vielmehr sollten Sie das Geld für eine kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung ausgeben.

Bedenken sollten Sie in diesem Zusammenhang auch, daß es ganz sicher auch nicht ausreicht, sich die vermeintlichen Rechtskenntnisse über das Internet, für Laien geschriebene Ratgeber oder gar Beratung im Freundes- und Bekanntenkreis zu verschaffen. Wenn es so einfach wäre, sich das hierfür erforderliche umfassende rechtliche Fachwissen zu erarbeiten, bräuchte man weder Anwälte noch würden überhaupt Gerichte benötigt.

Nicht geltend gemachte oder gar verlorene Ansprüche kosten ein Vielfaches dessen, was an Anwaltsgebühren gespart werden kann, wenn man selbst auf kompetente anwaltliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht verzichtet.