Wenn das Schiff mit dem Anleger sinkt. Schiffsfonds in der Krise.

14.10.2014, Autor: Herr Frank M. Peter / Lesedauer ca. 2 Min. (319 mal gelesen)
Am Anfang lockte wie immer die sichere und hohe Rendite. Beim Einstieg in einen Schiffsfond zwischen 7 und 18 Prozent Rendite im Jahr.

Der Klassiker unter den Versprechen.

Nun ist auch im Fall vieler Schiffsfonds der graue Alltag bzw. die pechschwarze Nacht eingekehrt.

Bei sogenannten Schiffsfonds handelt es sich um geschlossene Fonds, welche Geld von Anlegern in den Bau oder Kauf von Frachtschiffen investieren und mit dem Betrieb des Schiffes Geld verdienen.

Dieses Modell kann man auf viele andere bewegliche oder unbewegliche Sachen übertragen, so zum Beispiel auf Immobilien.

Anbieter sind Emissionshäuser, welche die Anteile zum Beispiel über freie Vermittler verkaufen. Die Anleger sind Anteilseigner und tragen das volle unternehmerische Risiko.

Sobald das Schiff kein Gewinn erwirtschaftet, fühlt sich der Anleger über kurz oder lang wie der tatsächliche Eigentümer und Betreiber des Schiffes.

Viele Schiffsfonds stehen vor der Insolvenz bzw. sind schon insolvent. Die Anlagesumme ist hinfort. Zum Teil werden gar Rückzahlung von Ausschüttungen verlangt.

Insgesamt meldeten bis dato 271 Fonds mit zusammen 353 Schiffen Insolvenz an. Fast 3,9 Milliarden Euro Anlegergeld gingen dabei verloren.

Im Falle der Insolvenz sieht es für den Privatanleger zumeist schlecht aus. Wird ein Schiff zwangsversteigert, geht der Erlös zunächst an die finanzierenden Banken.

Um nicht kampflos mit dem Schiffsfond unterzugehen, muss zunächst die Beratertätigkeit geprüft werden.

Bei Schiffsfonds handelt es sich fast immer um hochriskante Unternehmensbeteiligungen.

Ein Berater oder Vermittler muss daher über die Risiken vollumfänglich aufklären.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine anleger- und objektgerechte Aufklärung erfolgen muss.

Die empfohlene Anlage muss auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnitten sein und sowohl seinem Wissensstand als auch seiner Risikobereitschaft entsprechen.

Weiterhin hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Die Beratung muss richtig und sorgfältig, für den Anleger verständlich und vollständig sein.

Die häufigsten Merkmale einer Fehlberatung sind: 1. Die Provision des Beraters wird verheimlicht. Diese kann bis zu 15 Prozent der Einlage sein (oft ein Problem der Kickback-Zahlung). 2. Es wurde gar nicht oder nur sehr wenig über die Risiken des Fonds aufgeklärt. 3. Die jährlichen Ausschüttungen wurden teils als Zinsen dargestellt, obwohl es sich in Wahrheit um gewinnunabhängige Entnahmen handelt, die bei bestimmten Bedingungen vom Anleger wieder zurückgezahlt werden müssen.

An genau diesen Punkten muss der einzelne Anleger ansetzten und die mögliche Fehlberatung hinsichtlich Schadensersatzansprüche oder einer Rückabwicklung prüfen lassen.