Online-Glücksspiel: Bekomme ich mein verzocktes Geld zurück?

30.06.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Glücksspiel,Online-Poker,Online-Casino,Spieler Online-Casino: Kann man das verzockte Geld zurückverlangen? © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Rückforderung vom Zahlungsdienstleister: Ob ein Spieler sein verlorenes Geld von seinem Kreditkartendienstleister oder auch PayPal zurückverlangen kann, wird von den Gerichten nicht einheitlich beurteilt.

2. Geld zurück vom Online-Casino-Anbieter: Die deutschen Gerichte bejahen den Anspruch auf Rückerstattung gegen Online-Casinos, wenn das Glücksspiel illegal war. Ebenso, wenn der Anbieter im Ausland sitzt und keine deutsche Lizenz besitzt.

3. Vollstreckung von Urteilen: Die Vollstreckung eines Urteils im Inland kann an der Zahlungsfähigkeit des Online-Casino-Betreibers scheitern. Das EU-Mitgliedsland Malta blockiert seit Juni 2023 die Vollstreckung (auch) deutscher Urteile zu Rückforderungen an Glücksspielunternehmen mit maltesischer Glücksspiellizenz.
Die deutschen Regelungen über das Glücksspiel unterscheiden nach unterschiedlichen Glücksspielarten. Gerade beim Online-Glücksspiel gab es jahrelang eine Grauzone. Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag ist im Juli 2021 in Kraft getreten. Gerade Online-Glücksspiele sorgen jedoch noch immer für Gerichtsverfahren. So will sich mancher glücklose Spieler nicht mit seinen Verlusten beim Spielen im Internet abfinden. Verklagt werden dabei sowohl die Onlineanbieter, bei denen die Spieler gespielt haben, als auch die Zahlungsdiensteanbieter, über welche die Zahlungen abgewickelt worden sind - zum Beispiel Kreditkartenunternehmen. Hat eine solche Klage Aussicht auf Erfolg?

Wie ist das Online-Glücksspiel in Deutschland geregelt?


Die Zuständigkeit für das Glücksspiel liegt bei den einzelnen Bundesländern. Sie haben sich auf einen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, um in diesem Bereich für einheitliche Regelungen zu sorgen. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag war von 2012 und ist Ende Juni 2021 ausgelaufen. Dann wurde er durch eine Neufassung ersetzt. Dieser haben sich nun alle Bundesländer angeschlossen - auch Schleswig-Holstein, das zuvor einen Sonderweg beschritten hatte.

Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 ließ unter anderem nur 20 Anbieter von Online-Sportwetten zu. Online-Casinos waren verboten. Allerdings war dieser Staatsvertrag nach mehreren Gerichtsurteilen auch des Europäischen Gerichtshofes nicht mit dem Europarecht vereinbar. So wurde die Regelung über Sportwetten als Verstoß gegen die in der EU herrschende Dienstleistungsfreiheit angesehen. Kritik gab es auch am Vergabeverfahren für die 20 Lizenzen.

Am 21. März 2019 einigten sich die Bundesländer auf eine neue Übergangsregelung bei den Sportwetten. Die Begrenzung auf 20 private Anbieter wurde aufgehoben. Genehmigungen wurden nur unter strengen Auflagen erteilt. Diese Regelung galt bis Juni 2021.

Welche Besonderheiten zu Online-Casinos gibt es in Schleswig-Holstein?


Bei den Online-Casinos hatte Schleswig-Holstein einen Sonderweg eingeschlagen. Während die anderen Bundesländer diese nicht zuließen, erteilte Schleswig-Holstein 2011 eine Zeitlang Lizenzen. Dann kam es zu einem Wechsel der Landesregierung und auch Schleswig-Holstein schloss sich dem Glücksspielstaatsvertrag an. Auch dort wurden nun keine neuen Online-Casinos mehr zugelassen. Die bestehenden Lizenzen blieben jedoch gültig und konnten bis Juni 2021 verlängert werden. Der Nachteil: Spielen durften rein rechtlich nur Bürger von Schleswig-Holstein oder Personen, die sich dort längerfristig aufhalten. Trotzdem läuft die Fernseh-Werbung für die Casinos natürlich bundesweit, sodass auch mancher Nicht-Schleswig-Holsteiner dort spielt - zum Teil werden entsprechende Kunden dann einfach auf die Seite eines Partner-Anbieters aus einem anderen EU-Land umgeleitet.

Legal ist natürlich nur eine Variante: Ein Spieler aus Schleswig-Holstein spielt bei einem in Schleswig-Holstein zugelassenen Casino.
Derzeit sind in Schleswig-Holstein insgesamt 9 Anbieter von Online-Casinos lizenziert (Juni 2022).

Was besagt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag ab 1.7.2021?


Seit 1. Juli 2021 gibt es den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Dieser schafft eine bundeseinheitliche Regelung für Online-Casinos, Sportwetten, Lotterien, Wettbüros und Spielhallen. Auch Online-Casinos sind nun grundsätzlich erlaubt und können eine Lizenz erhalten. Es gibt jedoch strenge Regeln. Wer diese nicht einhält bzw. keine (deutsche!) Lizenz hat, betreibt illegales Glücksspiel.

Die wichtigsten Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages sind:

- Für Spieler gilt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro,
- der Einsatz darf maximal 1 Euro pro Spiel betragen,
- eine Übertragung von Automatenspielen oder Tischspielen aus z. B. Spielhallen und die Teilnahme daran über das Internet sind verboten,
- Das parallele Spielen bei unterschiedlichen Anbietern ist verboten,
- Spieler müssen ein Spielerkonto anlegen,
- es gibt eine bundesweite Sperrdatei, in die Spielsüchtige aufgenommen werden,
- es wird ein Panik-Button eingeführt (24-Stunden-Sperre),
- es müssen regelmäßige Hinweise zu Verlusten erfolgen,
- zwischen 6 und 21 Uhr besteht ein Werbeverbot für Glücksspiele.

Eingeführt werden soll außerdem eine gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde aller Bundesländer mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Diese soll für die Vergabe von Lizenzen zentral zuständig sein. Im Juni 2022 ist diese Behörde jedoch noch immer nicht im Einsatz.

Hat eine Klage gegen den Zahlungsdienstleister Aussicht auf Erfolg?


Die Glücksspielanbieter haben ihren Sitz oft im Ausland. Die Anbieter von Zahlungsdienstleistungen sind im Inland leichter angreifbar. Das Argument ist dabei, dass diese die Zahlung gar nicht hätten abwickeln dürfen, weil das betreffende Glücksspiel in Deutschland illegal ist. Nach § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig. Das würde grundsätzlich bedeuten, dass der Spieler sein verzocktes Geld zurückbekommt. Aber wie urteilen die Gerichte dazu?

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Ein Spieler hatte etwa 7.000 Euro beim Glücksspiel in einem Online-Casino verloren. Er habe nicht gewusst, dass die Glücksspiele illegal waren. Gezahlt habe er per Kreditkarte. Der Kreditkartenanbieter habe die Zahlung gar nicht durchführen dürfen. Er forderte Schadensersatz.

Seine Klage wurde vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet, in solchen Fällen den Namen des Casinos mit der Liste lizenzierter Online-Casinos zu vergleichen. Eine solche Prüfung sei unüblich und für den Kreditkartenanbieter nicht zumutbar. Auch habe das Kreditkartenunternehmen keine Möglichkeit festzustellen, von welchem Bundesland aus der Kläger gespielt habe. Obendrein könne das Kreditkartenunternehmen an der Abbuchung nicht erkennen, ob der Kunde ein legales oder ein illegales Spiel gespielt habe (Urteil vom 10.10.2019, Az. 8 O 398/18).

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In einem anderen Fall ging es um 7.400 Euro in Online-Casinos, ebenfalls gezahlt per Kreditkarte. Der Spieler forderte das verzockte Geld vom Kreditkartenunternehmen zurück. Das OLG München betonte, dass ein Vertrag über ein illegales Online-Glücksspiel zwar grundsätzlich unwirksam sei und damit keine Zahlungspflicht entstünde. Dies gelte jedoch nur zwischen Spieler und Casino. Würden dem Kreditkartenunternehmen gültige Belege eingereicht, dürfe es von einem legalen Geschäft ausgehen. Der Kreditkartenvertrag verstoße nicht gegen ein gesetzliches Verbot.

Weder sei der Kreditkartenanbieter seitens der Glücksspielaufsichtsbehörde darauf hingewiesen worden, dass das Glücksspiel illegal wäre. Noch sei nachweisbar, dass das Kreditkartenunternehmen überhaupt gewusst habe, dass es hier um Glücksspielumsätze ging. Deswegen müsse der Kunde die Kreditkartenabrechnung bezahlen. (OLG München, Verfügung vom 6.2.2019, Az. 19 U 793/18).

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In einem weiteren Fall wurde Paypal auf Rückzahlung des verlorenen Spieleinsatz verklagt. Der Spieler hatte von Ulm aus gespielt und 9.600 Euro verloren. Online-Glücksspiel ist in Baden-Württemberg verboten. Das Landgericht Ulm meinte, dass der Zahlungsdienstleister eine besondere Aufsichts- und Kontrollpflicht habe. Bei § 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV handle es sich um ein Verbotsgesetz zum Schutz von Einzelpersonen. Die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sei verboten. Für Paypal sei ersichtlich gewesen, dass es sich um Glücksspiel-Einsätze ging. Es habe Akzeptanz-Vereinbarungen mit den Glücksspiel-Anbietern gegeben. Für Paypal sei auch erkennbar gewesen, dass sich der Kläger nicht in Schleswig-Holstein oder im Ausland aufgehalten habe, sondern in Ulm (Urteil vom 16. Dezember 2019, Az. 4 O 202/18).

Kann man das verzockte Geld direkt vom Online-Casino-Anbieter zurückbekommen?


Das OLG München hat einer Rückzahlungsklage stattgegeben und entschieden, dass ein Spieler auch dann die Verluste zurückfordern kann, wenn er wusste, dass das Glücksspiel illegal war. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Spieler ca. 18.000 Euro beim Online-Glücksspiel verloren hatte. Der Anbieter hatte seinen Sitz auf Malta.
Das OLG München befasste sich mit der rechtlich interessanten Frage, ob § 817 S. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem Rückforderungsanspruch im Wege steht. Die Vorschrift besagt, dass jemand, der ein illegales Angebot in Anspruch nimmt und dafür zahlt, sein Geld nicht wieder zurückerhält. Damit wäre das online verzockte Geld also verloren. Das Gericht sieht aber in diesen Fällen keinen Anwendungsbereich des § 817 S. 2 BGB. Es begründete seine Rechtsansicht damit, dass der verspielte Einsatz andernfalls dauerhaft beim illegalen Glücksspielanbieter verbliebe. Das Verbot von Online-Glücksspielen würde so unterlaufen. (Beschluss vom 20.09.2022, Az. 18 U 538/22).

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Das Landgericht Kaiserslautern hat einen Glücksspielanbieter mit Sitz auf Gibraltar dazu verurteilt, einem deutschen Spieler rund 39.000 Euro zurückzuzahlen. Der Spieler hatte auf einer deutschsprachigen Internetseite des Online-Casinos gespielt. Das Unternehmen hatte keine deutsche Lizenz, so dass es in Deutschland keine Glücksspiele hätte veranstalten oder vermitteln dürfen. Daher waren die abgeschlossenen Verträge mit dem Spieler aus Sicht des Gerichts nichtig und seine Verluste waren ihm zu ersetzen. (Urteil vom 4.8.2022, Az. 3 O 471/21).

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Das Landgericht Frankfurt a. M. hat einen Glücksspielanbieter aus Malta im vergleichbaren Sachverhalt und mit vergleichbarer Begründung zur Rückzahlung von 77.000 Euro an einen deutschen Spieler verurteilt. Dass der Spieler ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen habe, falle nicht ins Gewicht. Das Glücksspielverbot habe den Sinn, suchtförderndes und ruinöses Verhalten zu unterbinden. Dürften die Anbieter das Geld behalten, würde sie dies nur dazu ermuntern, ihre illegalen Angebote fortzusetzen (Urteil vom 29.7.2022, Az. 2-07 O 431/20).

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Einen Glücksspiel-Anbieter verklagte auch ein Online-Spieler vor dem Landgericht Gießen. Er hatte rund 12.000 Euro verloren. Der Anbieter hatte nur eine Glücksspiel-Lizenz für Malta und dort auch seinen Sitz. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Anbieter gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, da er das Spiel auch Spielern in Hessen zugänglich gemacht habe. Der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter sei wegen des Verstoßes gegen ein rechtliches Verbot nichtig und der Einsatz zurückzuzahlen (Urteil vom 21.1.2021, Az. 4 O 84/20).

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Das OLG Frankfurt a. M. einem Spieler den Ersatz seiner Einsätze zugestanden. Dieser hatte beim Spielen bei einem Online-Casino aus Malta rund 11.700 Euro verloren. Der Spieler habe einen Rückzahlungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, weil das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem damaligen Glücksspielstaatsvertrag untersagt gewesen sei. Der beklagte Anbieter habe zudem keine deutsche Lizenz gehabt, eine Malta-Lizenz sei belanglos. Das Online-Casino könne sich auch nicht darauf berufen, dass der Spieler von der Illegalität des Spiels gewusst habe. Dies müsse ggf. das Casino beweisen (Hinweisbeschluss vom 8.4.2022, Az. 23 U 55/21).

Einen entsprechenden Hinweisbeschluss erließ in einem ähnlichen Verfahren auch das OLG München gegen ein Online-Casino (Beschluss vom 24.11.2021, Az. 5 U 549/21).

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Nach der europäischen Regelung in Art. 18 EuGVVO kann ein deutscher Verbraucher ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land in seinem eigenen Heimatland (also in Deutschland) verklagen - wie in diesen Fällen geschehen. Es kann allerdings schwierig sein, das Urteil im Ausland zu vollstrecken. Die Möglichkeiten sollten von fachkundiger Seite zuvor genau geprüft werden.

Update vom 30.06.2023: Malta blockiert Vollstreckung ausländischer Urteile


Das Parlament in Malta hat mit Wirkung ab 16.06.2023 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Gerichte in Malta nun Gerichtsurteile aus dem Ausland nicht mehr vollstrecken dürfen, sofern diese sich gegen Firmen mit maltesischer Glücksspiellizenz richten, die sich an die einheimischen Regularien halten. Dieses Gesetz ist die Reaktion auf mittlerweile viele Gerichtsurteile aus Deutschland und Österreich, die Spielern Schadensersatz für ihre Verluste zusprechen, weil es sich nach dortigen Gesetzen um illegales Glücksspiel handelt. Oft geht es um hohe Geldbeträge. Im Regelfall geben die Spieler an, nicht gewusst zu haben, dass das per Fernsehwerbung angepriesene Glücksspiel in ihrem Land illegal war. Das neue maltesische Gesetz verhindert nun, dass ausländische Schadensersatzforderungen in Malta vollstreckt werden. In Deutschland hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) angekündigt, das Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen. Entsprechende Schritte können jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen.

Ist Online-Glücksspiel strafbar?


Wer in solchen Fällen vor Gericht geht, sollte wissen, dass er selbst eine Straftat begangen hat. § 285 des Strafgesetzbuches bedroht die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. Auch die Straftatbestände Geldwäsche und Steuerhinterziehung liegen beim Glücksspiel oft nicht ganz fern. Es ist durchaus möglich, dass die Staatsanwaltschaft mitbekommt, was so am Zivilgericht auf der Tagesordnung steht.

So verurteilte das Amtsgericht München 2014 einen Spieler, der bei einem Anbieter aus Gibraltar online Black Jack gespielt hatte, zu einer Geldstrafe. Es ordnete auch den Verfall des Glücksspielgewinns in Höhe von 63.000 Euro an, der bei dem Mann gefunden werden konnte - ohne Anrechnung der gezahlten Einsätze. Dieses Geld bekam der Staat (Urteil vom 26.9.2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13).

Praxistipp zum Online-Glücksspiel


Auch wenn Glücksspiel-Anbieter im Internet dies immer wieder behaupten: Ein Online-Casino ist weder legal, noch sicher, nur weil es eine Lizenz aus einem anderen EU-Land hat. Wer sich an Gesetze halten will, braucht für Geschäfte in Deutschland keinen Sitz auf Malta, Gibraltar oder den englischen Kanalinseln.
In letzter Zeit entscheiden immer mehr Gerichte zugunsten von Spielern, die ihr Geld direkt von Online-Casinos zurückverlangen. Klagen gegen Zahlungsdienstleister erscheinen dagegen eher aussichtslos. Wer in derartigen Fällen anwaltliche Hilfe benötigt, sollte sich an einen im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

(Bu)


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