Widerruf der Lebensversicherung bringt oft bares Geld

17.02.2017, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (160 mal gelesen)
Über viele Jahre war eine Lebensversicherung für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein in der Finanzplanung. Das Leben geht aber oft andere Wege und Lebensversicherungen haben in der Regel lange Laufzeiten.

Wenn dann dringend verfügbares Geld benötigt wurde, kündigten viele Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung. Tatsächlich erlebt ein großer Teil der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen nicht das Ende der vereinbarten Laufzeit, weil die Policen aus unterschiedlichen Gründen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurden.

„Für die Verbraucher ist der vorzeitige Ausstieg aus der Police in der Regel ein dickes Minusgeschäft. Die Versicherungsunternehmen zahlen dann nur den Rückkaufswert aus. Daher ist der Widerruf der Police häufig die wesentlich bessere und finanziell interessantere Alternative. Und: Der Widerspruch ist oft auch dann noch möglich, wenn die Police bereits gekündigt wurde. Dann kann der Versicherungsnehmer schon verloren geglaubtes Geld wieder hereinholen“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Voraussetzung für den Widerruf oder Widerspruch einer Lebensversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. „Das ist häufiger vorgekommen als man denkt“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt. Besonders häufig ist dies der Fall bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei Lebensversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, wurden die Verbraucher nicht immer korrekt informiert.

Wurde die Police erfolgreich widerrufen, erhält der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien zurück. Der Versicherer darf lediglich für den gewährten Versicherungsschutz einen gewissen Betrag einbehalten. Verwaltungskosten oder Abschlusskosten gehen aber nicht zu Lasten des Verbrauchers, sondern müssen vom Versicherungsunternehmen getragen werden.

Für die Verbraucher ist es zumeist nicht ersichtlich, ob der Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich ist und ob er Sinn macht. Deshalb bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstprüfung an.

 

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