Wiedererlangung der Fahrerlaubnis! Vorbereitung auf eine MPU Alkoholabstinenz

30.05.2008, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (3751 mal gelesen)
Neue Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sollten genutzt werden!

Einer der häufigsten Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass Verkehrsteilnehmer mit zuviel Alkohol im Blut im fahruntüchtigen Zustand am Straßenverkehr teilgenommen haben. Im Rahmen der Strafverhandlung wird den Fahrern dann, bei Alkoholwerten über 1,1 ‰, in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf dieser Sperrfrist erfolgen. Lag die Alkoholkonzentration über 1,4 ‰ wird in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde die Erbringungen eines positiven Gutachtens im Rahmen einer medizinisch psychologischen Untersuchung (kurz MPU oder Idiotentest genannt) angeordnet.

Über die Höhe des jeweiligen Blutalkoholwertes lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, ob der Verkehrsteilnehmer über einen längeren Zeitraum „Alkoholmissbrauch“ betrieben hat oder gar abhängig war. Eine Wiedererlangung und ein positives MPU-Gutachten setzen voraus, dass man ein geändertes Trinkverhalten und auch eine längere Zeit der Abstinenz nachweisen kann.

Hierin lag bisher in der Regel ein großes Problem, da es keinen sicheren Test für die Überprüfung der Alkoholabstinenz gab, wie es z. B. bei Drogenscreenings der Fall ist.

Bisher konnten lediglich die Langzeitwerte über die Leberenzyme (GGT, GOT und GPT) überprüft werden. Diese Werte haben jedoch nur eine recht indirekte Aussagekraft eines alkoholtoxischen Schadens und sagen meist nichts darüber aus, ob kurzfristig zuvor Alkohol konsumiert wurde.

Seit neuestem gibt es nunmehr aber eine Art „Abstinenz-Check“ mit Hilfe dessen nachgewiesen werden kann, ob innerhalb der vorangegangenen 1 bis 2 Tage Alkohol konsumiert wurde.

Über einen Urintest kann das direkte Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) nachgewiesen und eine Aussage über Tage zurückliegenden Alkoholkonsum gemacht werden. Durch die Halbwehrzeit von mehreren Stunden von EtG im Urin ist eine deutlich längere Nachweisbarkeit gegenüber Alkohol im Blut gegeben, so dass auch bei kurzfristig anberaumten Urinabgaben Rückschlüsse auf ein Abstinenzverhalten getroffen werden könne.

Um die Chancen bei einer angeordneten MPU zu erhöhen, ist es meiner Meinung nach ratsam, über einen längeren Zeitraum von 6 bis 12 Monaten an einem entsprechenden Abstinenzprogramm teilzunehmen, im Rahmen dessen kurzfristig und unangekündigt entsprechende Urintests angeordnet werden. Hierüber kann über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten dann nachgewiesen werden, dass der Proband keinen Alkohol getrunken hat, welches seiner Angaben im Rahmen des psychologischen Gespräches bei der MPU stützen kann.

Eine fachmännische Vorbereitung und Beratung vor der MPU durch einen Anwalt oder auch einen anderen entsprechenden Dienstleister sowie die Begleitung mit einem solchen Laborprogramm erhöhen deutlich die Chancen, die MPU positiv zu absolvieren.


Tim Geißler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht