Windreich: Schadensersatzansprüche noch dieses Jahr geltend machen

25.08.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (235 mal gelesen)
Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird die Insolvenzquote für die Gläubiger der Windreich GmbH voraussichtlich nur bei knapp über 30 Prozent liegen. Das berichtet das Handelsblatt. Selbst der Verkauf des Merkur Offshore-Projekts sorgt für keine höhere Quote.

„Die Anleger der vier Anleihen der Windreich GmbH müssen also voraussichtlich Verluste in Höhe von rund 70 Prozent verkraften. Um diese Verluste noch abzufedern, haben sie noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allerdings sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten. Denn die Windreich GmbH schlitterte Ende 2013 in die Pleite. „Daher sind mögliche Ansprüche nach der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2016 verjährt“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann für die Anleger erfolgversprechender sein als die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Besonders kommen Forderungen gegen die vermittelnde Bank in Betracht. Diese hätte nicht nur die Vorzüge der Anleihen darstellen dürfen, sondern hätte im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken ausführlich darstellen müssen. Insbesondere hätten die Anleger auch über ihr Totalverlust-Risiko informiert werden müssen. „Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen bekanntlich aber oft verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt. Stattdessen war dann die Rede von einem Baustein für die Altersvorsorge oder ähnlichem. Doch genau das sind Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko nicht“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Neben Forderungen gegen die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung können auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen möglich sein. Auch in den Emissionsprospekten hätten die Risiken vollständig dargestellt werden müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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