Winterkorn gerät im VW-Abgasskandal unter Druck

17.02.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (244 mal gelesen)
Im VW-Abgasskandal wird die Luft für den ehemaligen Vorstands-Chef Winterkorn immer dünner. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ online berichtet, hat der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch den Manager schwer belastet.

Demnach soll Piëch bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesagt haben, dass Winterkorn schon viel früher als bislang zugegeben von den Abgasmanipulationen bei Dieselmotoren in den USA wusste – nämlich schon im Februar 2015.

Dem Bericht zufolge habe Piëch im Februar 2015 den Hinweis erhalten, dass die US-Behörden VW über Probleme bei den Abgaswerten informiert hätten. Winterkorn habe die Existenz eines solchen Schreibens aber bestritten. Stellungnahmen von Volkswagen oder Winterkorn zu den Vorwürfen gab es zunächst keine. „Auch wenn das Verhältnis zwischen Piëch und Winterkorn zuletzt nicht mehr das beste gewesen sein soll, birgt diese Aussage doch jede Menge Sprengstoff, wenn sie sich bewahrheiten sollte“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Sie könnte auch Rückenwind für die Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre sein, die durch den Kursverlust nach Bekanntwerden des Abgasskandals viel Geld verloren haben.

Denn die entscheidende Frage ist, wann der VW-Spitze die Abgasmanipulationen bekannt waren und ob sie die Öffentlichkeit zu spät informiert hat. Insiderinformationen, die den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können, müssen im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung unverzüglich veröffentlicht werden. Hat Volkswagen dies versäumt, liegt ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor.

Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig auch wegen Betrugsverdacht gegen Winterkorn ermittelt. Es bestehe ein Anfangsverdacht. „Es gilt zwar die Unschuldsvermutung. Aber auch diese Ermittlungen sind durchaus ein Hinweis, dass VW nicht mit offenen Karten gespielt haben könnte. Das steigert die Aussichten auf Schadensersatz für die betroffenen VW-Aktionäre“, so Cäsar-Preller.

Vor dem OLG Braunschweig soll demnächst das Musterverfahren eröffnet werden. VW-Aktionäre haben noch die Möglichkeit, sich dem Verfahren anzuschließen oder selbst Klage einzureichen.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte VW-Aktionäre.

 

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