Wölbern Frankreich 04: Letzte Chance auf Schadensersatz

24.08.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (225 mal gelesen)
Letzte Gelegenheit für Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 noch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Ab September drohen mögliche Forderungen zu verjähren“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nachdem die Fondsimmobilie in Paris Ende vergangenen Jahres verkauft wurde, war klar, dass die Beteiligung an dem im September 2006 von Wölbern Invest aufgelegten Immobilienfonds Frankreich 04 ein Verlustgeschäft für die Anleger ist. Anleger, die noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten, müssen daher jetzt handeln, da die Forderungen taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren. „Verjährungshemmende Maßnahmen müssen daher umgehend eingelegt werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch Bansi.

Der Wölbern Frankreich 04 zählte zu den größten Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest. 92 Millionen Euro wurden von den Anlegern eingesammelt. Das Geld wurde in eine Büroimmobilie in Paris investiert. Aus unterschiedlichen Gründen, u.a. wohl auch weil Gelder aus dem Fonds zweckentfremdet wurden, erwies sich die Beteiligung an dem Immobilienfonds als Fehlschlag. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben die Anleger nun die letzte Gelegenheit, nicht auf ihren Verlusten sitzen zu bleiben.

Ausschlaggebend für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Fondsbeteiligung umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder auch erhöhter Sanierungsbedarf bei der Fondsimmobilie. Für die Anleger wiegt das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage besonders schwer. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Sowohl in den Emissionsprospekten als auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend und verständlich über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Aufklärung aus, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Ebenso wie über die Risiken hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen (Kick-Backs) der vermittelnden Bank aufgeklärt werden müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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