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Bankvollmacht für Notfälle
 

Vor Schicksalsschlägen ist niemand gefeit. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Bargeldabhebungen können dann vielleicht nicht mehr selbst vorgenommen werden. Wer entscheidet und veranlasst dann alles Notwendige? Die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht automatisch berechtigt.

Für solche Notfälle sollte man deshalb rechtzeitig vorsorgen. Wer einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht am besten, indem man mit einer Vertrauensperson zur Bank geht und dort eine „Konto-/Depotvollmacht“ erteilt. So können insbesondere etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorhinein ausgeräumt werden. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Vielmehr sind die mit dieser Vollmacht möglichen Bankgeschäfte, die die Vertrauensperson übernehmen darf, klar umrissen. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke für ihre Kunden bereit. Selbstverständlich kann der Kontoinhaber die „Konto-/Depotvollmacht“ jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 
PM Bankenverband vom 23. Februar 2010
(Meldung vom 11.03.2010)