Anbieterkennzeichnung von Rechtsanwältin Ass. jur. Claudia Uhr

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG (Telemediengesetz):

Rechtsanwältin Claudia Uhr
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90480 Nürnberg

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Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911/926 33 – 0, Fax: 0911/926 33 – 33

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde 1997 in Deutschland verliehen.

Berufsrechtliche Grundlagen meiner Tätigkeit sind insbesondere nachfolgende Regelungen:

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Berufs- und Gebührenordnungen der Rechtsanwälte sind im Internet unter www.brak.de oder www.dav.de zugänglich.

Informationen zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nach DL-InfoVO:

Versicherungsunternehmen: ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf

Versicherungsnummer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung: HV-SV 73525627.0-00580-4870

Versichert ist die Tätigkeit als Rechtsanwalt

(Räumlicher) Geltungsbereich: (Auszug aus den geltenden Versicherungsbedingungen)

Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat, begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichteten oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Veruntreuung durch Personal, Sozien oder Angehörige des Versicherungsnehmers.

Als Angehörige gelten:
der Ehegatte des Versicherungsnehmers, der Lebenspartner iS. des Lebenspartnerschaftsgesetzes?oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten?b) wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt ist.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche ?- soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen ?- aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Personals als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden?- wegen Schadensverursachung oder wegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung.

Der Versicherungsnehmer behält, wenn dieser Ausschlussgrund nicht in seiner Person und auch nicht in der Person eines Sozius vorliegt, den Anspruch auf Versicherungsschutz.