Anbieterkennzeichnung von Rechtsanwalt Dr. iur. Jörg Burkhard

Impressum:
Dr. jur. Jörg Burkhard
Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Dostojewskistr. 10
65187 Wiesbaden
Bundesrepublik Deutschland

Tel: 0611-890910
Fax: 0611-8909179
email: kanzlei@drburkhard.de
home: www.drburkhard.de oder www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de

Steuernummer: 040 808 62558, FA Wiesbaden I
Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Kammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Vermögenshaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Mandatierungen und Mandatsangebote
Ein Mandatsvertrag kann nicht in elektronischer Form angeschlossen werden, es sei denn, er würde unverzüglich als angenommen manuell schriftlich bestätigt. Ein Mandatsvertrag kann nicht per Fax zustande kommen, es sei denn, das Fax würde unverzüglich manuell schriftlich durch Annahme bestätigt. Automatische oder manuelle Lesebestätigungen oder Versandbestätigungen lassen keinen Vertrag zustande kommen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie konkrete Rechtsfragen oder Mandatsangebote schicken. Gerade vor dem Hintergrund des Verbots der Mehrfachverteidigung und der Pflicht zur Vermeidung von Interessenkollisionen kann durch Schweigen oder durch den bloßen Zugang eines Mandatsangebots kein Anwaltsvertrag zustande kommen, denn die Vorprüfungen müssen erst sorgfältig und gewissenhaft durchgeführt werden und die Entscheidungen zur Mandatsannahme müssen und können nur persönlich und nicht automatisiert erfolgen.

Haftung für Links
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Interessenkonflikte
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten auf Grund berufsrechtliche Regelungen untersagt (§43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb sorgfältig von Dr. jur. Jörg Burkhard, dem Spezialisten im Steuerstrafrecht, stets geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt oder möglicherweise sich abzeichnet. denn schon die bloße Möglichkeit unterschiedlicher Interessen zweier Mandanten verpflichtet den Anwalt, die Interessenkollision zu vermeiden und das 2. Mandat nicht anzunehmen. § 146 StPO verbietet daher in dieser Konsequenz auch, zwei (oder gar mehr) derselben Tat Beschuldigte zu verteidigen (Verbot der Mehrfachverteidigung). Dies gilt selbst dann, wenn der Anwalt von der Unschuld der einen Person und der baldigen Einstellung des Verfahrens gegen diese Person überzeugt ist. Insoweit wird die Interessenkollision unwiderleglich stets bei Mehrfachverteidigungen vermutet (OLG Düsseldorf, JMBlNW 1984, 234; OLG Karlsruhe, MDR 1977, 777).

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M.. Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. BRAO i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nach § 191 f BRAO bei der Bundesrechtsanwaltskammer kann eine solche Schlichtung über Mandats- oder Gebührenfragen initiiert werden.

Noch besser: wenn es wirklich mal Anlass zur Unzufriedenheit geben sollte, was wir nicht hoffen, so sagen Sie es uns einfach, damit wir eine Abhilfe schaffen können. Denn wir sind nur an zufriedenen Mandanten interessiert. Gleichwohl weisen wir freundliche, aber unberechtigte Ansinnen genauso freundlich und bestimmt von uns.

Im Übrigen gilt das Impressum auf: www.drburkhard.de