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Rechtsanwälte Gerhard Hönig & Martin Siebert
Lechfeldstr.8, 61350 Bad Homburg
Tel.: 0 61 72 / 93 09 0

Kammerzugehörigkeit

Kanzlei Bad Homburg: Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a.M.

Kammerzugehörigkeit des Notars:
Notarkammer Frankfurt a.M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a.M., die Notarkammer Frankfurt a.M. ist Mitglied der Bundesnotarkammer
Berufsrechtliche Regelungen

für Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Vorschriften finden Sie als Angaben gemäß § 6 TDG auf der HomePage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

für Notare:
Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, Kostenordnung, Richtlinien der Frankfurter Notarkammer, Dienstordnung für Notare, Diese Vorschriften finden Sie unter www.bnotk.de
Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Ebenso sind Notare gemäß Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000,00 Euro. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNotO.

Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

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Rechtsanwalt Martin Siebert, Tel.: 06172/93090