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Übersicht unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dipl.-oec. (Univ.) Bernd Paschek
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gratzmüllerstraße 1
86150 Augsburg
Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Hausinger Straße 6
40764 Langenfeld (Rheinland)
Rechtsanwalt Michael Wiechert
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berliner Allee 13
30175 Hannover
Rechtsanwalt Dr. Markus Bock
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gräfstraße 41
60486 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Axel Peter Meuser
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mühlenweg 13
47608 Geldern

Das Arbeitsrecht

Den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ gibt es in Deutschland seit 1989. Seitdem hat sich eine immer größere Anzahl von Juristen auf dieses Gebiet spezialisiert. Anfang 2013 waren in Deutschland rund 9.100 Fachanwälte für Arbeitsrecht bei den Kammern registriert. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht stellt damit eine der größten spezialisierten Gruppen von Fachanwälten dar.

Was umfasst das Rechtsgebiet Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rahmenbedingungen für ein Arbeitsverhältnis sind einerseits durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt, also durch
  • den individuellen Arbeitsvertrag,
  • Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
  • Tarifverträgen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Es gibt jedoch auch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen zu beachten – denn nicht alles kann zwischen den Beteiligten frei ausgehandelt oder vereinbart werden. Viel Grundlegendes zum Arbeitsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Darüber hinaus existieren viele spezielle Gesetze zum Arbeitsrecht, wie beispielsweise

  • das Kündigungsschutzrecht,
  • das Bundesurlaubsgesetz,
  • das Arbeitszeitgesetz,
  • das Mutterschutzgesetz,
  • das Betriebsverfassungsrecht,
  • das Tarifvertragsrecht,
  • das Arbeitsschutzrecht,
  • das Jugendarbeitsschutzrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht. Dies schließt das Individualarbeitsrecht ein – also das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im engeren Sinne, aber auch den Bereich des Kollektivarbeitsrechtes (also z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung). Nicht zu vernachlässigen ist auch das Verfahrensrecht im arbeitsgerichtlichen Prozess. Besonders wichtige Schwerpunkte sind der Kündigungsschutz und Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Bewerber mindestens 100 Rechtsfälle im Arbeitsrecht innerhalb eines festen Zeitraumes bearbeitet hat. Zumindest 50 Prozent sollten dabei gerichtliche Verfahren gewesen sein – also keine reinen außergerichtlich verhandelten Konfliktlösungen. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017