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Übersicht unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dirk Stammler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rheinstraße 40-42
64283 Darmstadt
Rechtsanwalt Christoph Schulz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart
Rechtsanwältin Sonja Knarr
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schönhauser Allee 48
10437 Berlin
Rechtsanwältin Dr. Isabella Grobys
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zweigstraße 1
82319 Starnberg

Das Arbeitsrecht

Den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ gibt es in Deutschland seit 1989. Seitdem hat sich eine immer größere Anzahl von Juristen auf dieses Gebiet spezialisiert. Anfang 2013 waren in Deutschland rund 9.100 Fachanwälte für Arbeitsrecht bei den Kammern registriert. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht stellt damit eine der größten spezialisierten Gruppen von Fachanwälten dar.

Was umfasst das Rechtsgebiet Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rahmenbedingungen für ein Arbeitsverhältnis sind einerseits durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt, also durch
  • den individuellen Arbeitsvertrag,
  • Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
  • Tarifverträgen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Es gibt jedoch auch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen zu beachten – denn nicht alles kann zwischen den Beteiligten frei ausgehandelt oder vereinbart werden. Viel Grundlegendes zum Arbeitsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Darüber hinaus existieren viele spezielle Gesetze zum Arbeitsrecht, wie beispielsweise

  • das Kündigungsschutzrecht,
  • das Bundesurlaubsgesetz,
  • das Arbeitszeitgesetz,
  • das Mutterschutzgesetz,
  • das Betriebsverfassungsrecht,
  • das Tarifvertragsrecht,
  • das Arbeitsschutzrecht,
  • das Jugendarbeitsschutzrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht. Dies schließt das Individualarbeitsrecht ein – also das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im engeren Sinne, aber auch den Bereich des Kollektivarbeitsrechtes (also z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung). Nicht zu vernachlässigen ist auch das Verfahrensrecht im arbeitsgerichtlichen Prozess. Besonders wichtige Schwerpunkte sind der Kündigungsschutz und Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Bewerber mindestens 100 Rechtsfälle im Arbeitsrecht innerhalb eines festen Zeitraumes bearbeitet hat. Zumindest 50 Prozent sollten dabei gerichtliche Verfahren gewesen sein – also keine reinen außergerichtlich verhandelten Konfliktlösungen. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017