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Übersicht unserer Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Thomas Hess
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwältin Sabine Burges
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Goethestraße 21
60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Heinzelmann, LL.M.
   (35 Bewertungen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart
Rechtsanwalt Thomas Wildanger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hauptbahnhofstraße 2
97424 Schweinfurt
Rechtsanwalt Ass. jur. Dr. iur. Matthias Berger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sudetenstraße 25
76694 Forst

Das Bank- Kapitalmarktrecht

Ein „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist in Deutschland der richtige Ansprechpartner für alle juristischen Fragen rund um das Verhältnis zwischen Kunde und Geldinstitut. Anfang 2013 waren 732 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht?

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Regelungen aus einer Vielzahl von Gesetzen. Es behandelt alle Rechtsprobleme, die im Rahmen der Bankwesens aufkommen können, also zum Beispiel Streitigkeiten über
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsklauseln,
  • über die Führung von Bankkonten und Wertpapierdepots,
  • über Kreditverträge und Sicherheiten,
  • den Zahlungs- und Überweisungsverkehr,
  • Investmentgeschäfte aller Art,
  • Vermögensverwaltung,
  • Leasingverträge,
  • die Gesetzgebung gegen Geldwäsche,
  • den Datenschutz,
  • die Gebühren für Dienstleistungen.
Natürlich gehören zum Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts auch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübte behördliche Aufsicht über das Bankwesen und eine Vielzahl steuerlicher Regelungen. Von besonderer Bedeutung sind ferner gesetzliche Vorschriften, die Vertriebsmitarbeitern eine Reihe von Informationspflichten im Rahmen der Kundenberatung auferlegen. Werden diese verletzt oder nicht hinreichend dokumentiert, kann dies zu einer Haftung des Geldinstituts führen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die sogenannte Prospekthaftung, die sich auf Angaben in Verkaufsprospekten für Wertpapiere bezieht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dies schließt die oben genannten Bereiche ein. Nicht zu vernachlässigen sind auch verfahrens- und prozessrechtliche Besonderheiten. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen abgefragt. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle im Bank- und Kapitalmarktrecht eigenständig bearbeitet hat. Diese Fälle müssen sich thematisch auf mindestens drei verschiedene Wissensbereiche (z.B. Geschäftsverbindungen, Kreditvertragsrecht und Zahlungsverkehr) beziehen; in jedem Bereich müssen mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens 30 der Fälle muss es sich um sogenannte rechtsförmliche Verfahren – also Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren – gehandelt haben. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017