Ihren Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Tennstedterstraße 1a
12249 Berlin
Rechtsanwältin Gudrun Rolf, LL.M.
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Ritterstraße 19
33602 Bielefeld
Rechtsanwalt Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Jungfrauenthal 8
20149 Hamburg
Rechtsanwältin Annette Ladenberger
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Herderstraße 26
40721 Hilden (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Ilja Borchers
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Franzenburg 48
35578 Wetzlar

Gewerblicher Rechtsschutz

Ein „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht und den Schutz von Marken. Anfang 2013 waren in Deutschland 855 Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz?

Wer heutzutage die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder auch die des Urheberrechtsgesetzes missachtet, hat mit rechtlichen Schritten von Konkurrenten oder Rechteinhabern zu rechnen. Produktpiraterie, Plagiate und Markenfälschung kommen trotzdem massenhaft vor. Ein großes Problem für Unternehmen sind auch Werbemaßnahmen von Konkurrenten, die den Verbraucher in die Irre führen – wie etwa irreführende Preisangaben oder ein fingierter Räumungsausverkauf. Der Gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit diesen Problemen. Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
  • Geschmacksmusterrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes.
Erforderlich sind zusätzlich auch Kenntnisse im besonderen Verfahrens- und Prozessrecht für diese Bereiche.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine bestimmte Anzahl von Fällen aus diesem Rechtsgebiet bearbeitet haben, nämlich: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Kenntnisgebiete; dabei muss jeder dieser drei Bereiche mit mindestens fünf Fällen repräsentiert sein. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, dabei wird eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung gerechnet. Mindestens 30 Fälle müssen sogenannte rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten beweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017