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Übersicht unserer Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Stefan Förster
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Warnowufer 59
18057 Rostock
Rechtsanwalt Dr. Matthes Heller
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gerhard-Kindler-Straße 8
72770 Reutlingen
Rechtsanwalt Peter Werner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Opladener Straße 149
40789 Monheim am Rhein
Rechtsanwalt Peter Umbach
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Stettenstraße 10
86150 Augsburg

Das Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ wird in Deutschland seit 1. Juli 2006 verliehen. Juristen mit dieser Qualifikation beraten vowiegend Unternehmen uind Gewerbetreibende, sichern Änderungen der Unternehmensstruktur ab und unterstützen bei Existenzgründungen wie auch der Regelung der Unternehmensnachfolge. Anfang 2013 waren 1.211 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst Regelungen aus einer Vielzahl von Gesetzen wie zum Beispiel
  • dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • dem Handelsgesetzbuch (HGB),
  • dem Aktiengesetz (AktG),
  • dem GmbH-Gesetz (GmbHG),
sowie einer Reihe weiterer Regelwerke. Es befasst sich mit den Besonderheiten der verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, mit dem geschäftlichen Umgang von Kaufleuten untereinander, aber auch mit Bilanzen und Besteuerung. Wichtige Bereiche sind im Einzelnen:
  • das materielle Handelsrecht (Handelsstand, Handelsgeschäfte, internationales und UN-Kaufrecht),
  • das materielle Gesellschaftsrecht (Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht, Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts, Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts),
  • Bezüge zu anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, zum Insolvenzrecht und Strafrecht, Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht,
  • die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts in diesen Bereichen.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Handels- und Gesellschaftsrecht eigenständig bearbeitet hat. Diese müssen mindestens drei unterschiedliche Gebiete aus dem materiellen Handelsrecht bzw. Gesellschaftsrecht betreffen. Davon müssen mindestens 40 Fälle gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen wiederum müssen mindestens zehn Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens zehn Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften betreffen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017