Ihren Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht hier finden

Die Bezeichnung Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht gibt es seit September 2014. Viele Rechtsanwälte, die in erster Linie Unternehmen mit internationalen Kontakten beraten, hatten zu diesem Zeitpunkt bereits auf die Einführung der neuen Fachanwaltschaft gewartet, die ihren besonderen Kenntnissen nun gerecht wird.

Übersicht unserer Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra, LL.M. (Cornell)
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Bundesallee 82
12161 Berlin
Rechtsanwalt Peter Koch, LL.M., MBA
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Deichstraße 17
20459 Hamburg
Rechtsanwalt Laszlo Nagy
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Theresienstraße 9
90403 Nürnberg
Rechtsanwalt Dr. Rodolfo Dolce
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Arndtstraße 34-36
60325 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. rer. pol. Oliver Hutmacher
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Am Hohen Markstein 3
75177 Pforzheim

Das internationale Wirtschaftsrecht

Was umfasst das Rechtsgebiet Internationales Wirtschaftsrecht?

Das Internationale Wirtschaftsrecht beinhaltet Regelungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, sowohl auf nationaler Ebene wie im Bereich des Völkerrechts. Auch Internationale Abkommen und bilaterale Verträge spielen für dieses Gebiet eine große Rolle. In der EU unterliegen die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten und Unternehmen großen Einflüssen durch das EU-Recht und die ihm zugrunde liegenden Verträge. Auf internationaler Ebene sind jedoch auch große, eine Reihe von Staaten bindenden Abkommen wie etwa TTIP in Zukunft von großer Bedeutung. Ein wichtiges Thema des Internationalen Wirtschaftsrechts sind die Begleiterscheinungen und Auswirkungen der Globalisierung, wie etwa:
  • Zunehmende Integration der Kapitalmärkte und des Warenverkehrs,
  • Abbau von Handelsschranken und Zöllen,
  • Schaffung staatenübergreifender Währungssysteme,
  • Privatisierung von öffentlichen Unternehmen,
  • Internationalisireung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen,
  • grenzüberschreitende Niederlassung von Unternehmen, Zu- und Abwanderung von Arbeitskräften über Grenzen.

Das Internationale Privatrecht im Wirtschaftsrecht

Das Internationale Privatrecht ist auch im Bereich des Wirtschaftsrechts von großer Bedeutung. Denn es regelt, nach welcher nationalen Rechtsordnung ein zivilrechtlicher Streit zwischen zwei Parteien unterschiedlicher Nationalität, etwa zwischen zwei Unternehmen, zu klären ist. Das Außenwirtschaftsrecht ist ein weiterer wichtiger Baustein – hier geht es um die rechtlichen Spielregeln für den internationalen Austausch von Waren und Kapital. Die Steuerungsinstrumentre des Außenwirtschaftsrechts sind
  • Zölle,
  • Ein- und Ausfuhrbeschränkungen,
  • Genehmigungsvorbehalte,
  • Subventionen.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Internationalen Wirtschaftsrecht. Dies schließt den zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich des Internationalen Wirtschaftrechtes ebenso ein wie das Kollisionsrecht bzw. das internationale Privatrecht und internationale Handelsbräuche sowie Internationales Steuerrecht. Nicht zu vernachlässigen sind auch verfahrensrechtliche Besonderheiten wie das Internationale Zivilprozessrecht, Verfahren vor Europäischen Gerichten und das Internationale Schiedsverfahrensrecht. Das theoretische Wissen wird durch nachzuweisende Lehrgänge im Umfang von 120 Unterrichtsstunden vermittelt und im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen überprüft. Auch ein Fachgespräch, also eine mündliche Prüfung, ist vorgesehen. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller mindestens 50 Rechtsfälle im Internationalen Wirtschaftsrecht eigenständig bearbeitet hat. Davon müssen mindestens 5 vor deutschen oder ausländischen Gerichten oder Behörden durchgeführt worden sein. Bei diesen muss es sich um sogenannte rechtsförmliche Verfahren – also Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren – gehandelt haben. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017