Ihren Fachanwalt für Medizinrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Medizinrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Fachanwälte für Medizinrecht

Rechtsanwalt Thomas Girr
Fachanwalt für Medizinrecht
Lüneburger Straße 26
21376 Salzhausen
Rechtsanwalt Joachim Francke
Fachanwalt für Medizinrecht
Homberger Straße 5
40474 Düsseldorf
Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
Fachanwalt für Medizinrecht
Schulstraße 15
02977 Hoyerswerda (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne
   (4 Bewertungen)
Fachanwalt für Medizinrecht
Rotbuchenstraße 1
81547 München
Rechtsanwalt Andreas Carl
Fachanwalt für Medizinrecht
Kamp 21
33098 Paderborn

Das Medizinrecht

Der Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ wird in Deutschland seit 2004 vergeben. Anfang 2013 waren 1.310 Fachanwälte für Medizinrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Medizinrecht?

Das Medizinrecht vereinigt gesetzliche Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Arzt und Patient sowie unter Ärzten bzw. zwischen Ärzten und Krankenhäusern, andererseits gehören dazu auch Regelungen über die Berufsausübung der medizinischen Heilberufe und auch über Meldepflichten für bestimmte ansteckende Krankheiten. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Für das ärztliche Berufsrecht sind hauptsächlich die Berufsordnungen der Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern maßgeblich. Ein Fachanwalt im Medizinrecht muss sich insbesondere auskennen mit den Themen
  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung,
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  • Vergütungsrecht der Heilberufe,
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  • Grundzüge des Apothekenrechts,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Ein besonders wichtiger Schwerpunkt des Medizinrechts ist heutzutage das Arzthaftungsrecht. Eine zunehmende Anzahl von Patienten verklagt ihren Arzt wegen ärztlicher Kunstfehler oder auch wegen Verletzung der unterschiedlichen vom Arzt wahrzunehmenden Aufklärungspflichten.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Medizinrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Medizinrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 15 um rechtsförmliche Verfahren, bei mindestens 12 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei unterschiedliche der oben genannten besonderen Kenntnisbereiche beziehen. Aus jedem der drei Bereiche müssen mindestens drei Fälle bearbeitet worden sein. Die Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017