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Übersicht unserer Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lechstraße 3
86899 Landsberg am Lech
Rechtsanwalt Hans Rainer Wagner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dorfstraße 26
40667 Meerbusch
Rechtsanwalt Wolf Thilo Tettenborn
   (1 Bewertung)
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Thomas Mann Straße 56
70469 Stuttgart
Rechtsanwalt Jörg Griese
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Burggrafenstraße 1
40545 Düsseldorf
Rechtsanwalt Daniel Sommerfeld
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Petersstraße 15
04109 Leipzig

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht “ wird in Deutschland seit 2004 vergeben. Anfang 2013 waren 2.950 Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht?

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, andereseits auch die rechtlichen Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. In beiden Teilgebieten spielen vertragliche Vereinbarungen eine erhebliche Rolle, insbesondere der Mietvertrag und die Hausordnung sowie – bei der Eigentümergemeinschaft – die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 535 ff. BGB),
  • das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
  • die Zivilprozessordnung (ZPO).
Ein Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht muss sich insbesondere auskennen mit den Themen
  • Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  • Wohnungseigentumsrecht,
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Das Wohnungseigentumsverfahren (WEG-Verfahren) wurde früher im Wege der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) durchgeführt. Heute werden auch die gerichtlichen Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten nach der Zivilprozessordnung abgewickelt. Es findet also ein sogenannter streitiger Zivilprozess statt.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Mindestens 60 müssen thematisch aus den Bereichen
  • Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  • Wohnungseigentumsrecht
kommen. Aus jedem dieser Bereiche müssen mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Die Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017