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Übersicht unserer Fachanwälte für Sozialrecht

Rechtsanwältin Patricia Beck
Fachanwältin für Sozialrecht
Silberburgstraße 102
70176 Stuttgart
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hans-Dankner-Straße 5
01069 Dresden
Rechtsanwältin Edda Knipker
   (2 Bewertungen)
Fachanwältin für Sozialrecht
Cheruskerstraße 53
33102 Paderborn
Rechtsanwalt Srdjan Panzalovic
Fachanwalt für Sozialrecht
Wilderichstraße 9
76646 Bruchsal
Rechtsanwältin Angela Schütt
Fachanwältin für Sozialrecht
Weidenallee 26a
20357 Hamburg

Das Sozialrecht

Der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ ist eine der ältesten in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Anfang 2013 waren 1.567 Fachanwälte für Sozialrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Sozialrecht?

Das Sozialrecht ist ein Untergebiet des öffentlichen Rechts. Es soll der Wahrung des Sozialstaatsprinzips dienen und zeichnet sich durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und dem Bürger aus, der mit diesem Rechtsgebiet als Sozialversicherter, Antragsteller oder Leistungsempfänger in Berührung kommt. Wichtige Gesetze in diesem Bereich sind unter anderem die Sozialgesetzbücher I bis XII, welche verschiedene Unterbereiche abdecken. So enthält etwa das 1. Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) die allgemeinen Regeln, welche für verschiedene Bereiche des Sozialrechts gelten. Außerdem befassen sich z.B.
  • Sozialgesetzbuch 3. Buch – mit der Arbeitsförderung,
  • Sozialgesetzbuch 4. Buch – mit der Sozialversicherung,
  • Sozialgesetzbuch 5. Buch – mit der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Sozialgesetzbuch 6. Buch – mit der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Sozialgesetzbuch 7. Buch – mit der gesetzliche Unfallversicherung.
Ein Fachanwalt im Sozialrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem allgemeinen Sozialrecht inklusive des Verfahrensrechtes,
  • dem besonderen Sozialrecht,
  • dabei speziell mit
  • dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung),
  • dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
  • dem Recht des Familienlastenausgleichs,
  • dem Recht der Eingliederung Behinderter,
  • dem Sozialhilferecht,
  • dem Ausbildungsförderungsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Sozialrechts. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen geprüft. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus mindestens drei Gebieten des besonderen Sozialrechts eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 20 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017