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Übersicht unserer Fachanwälte für Sozialrecht

Rechtsanwalt Stephan Renkens
Fachanwalt für Sozialrecht
Bahnhofstraße 7 a
44623 Herne
Rechtsanwältin Christine Obermeier
Fachanwältin für Sozialrecht
Marktplatz 6
92648 Vohenstrauß (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Matthias Weiland
Fachanwalt für Sozialrecht
Alpenring 38
64546 Mörfelden-Walldorf
Rechtsanwalt Srdjan Panzalovic
Fachanwalt für Sozialrecht
Wilderichstraße 9
76646 Bruchsal
Rechtsanwalt Marco Jung
Fachanwalt für Sozialrecht
Köpenicker Straße 25
12683 Berlin

Das Sozialrecht

Der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ ist eine der ältesten in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Anfang 2013 waren 1.567 Fachanwälte für Sozialrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Sozialrecht?

Das Sozialrecht ist ein Untergebiet des öffentlichen Rechts. Es soll der Wahrung des Sozialstaatsprinzips dienen und zeichnet sich durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und dem Bürger aus, der mit diesem Rechtsgebiet als Sozialversicherter, Antragsteller oder Leistungsempfänger in Berührung kommt. Wichtige Gesetze in diesem Bereich sind unter anderem die Sozialgesetzbücher I bis XII, welche verschiedene Unterbereiche abdecken. So enthält etwa das 1. Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) die allgemeinen Regeln, welche für verschiedene Bereiche des Sozialrechts gelten. Außerdem befassen sich z.B.
  • Sozialgesetzbuch 3. Buch – mit der Arbeitsförderung,
  • Sozialgesetzbuch 4. Buch – mit der Sozialversicherung,
  • Sozialgesetzbuch 5. Buch – mit der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Sozialgesetzbuch 6. Buch – mit der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Sozialgesetzbuch 7. Buch – mit der gesetzliche Unfallversicherung.
Ein Fachanwalt im Sozialrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem allgemeinen Sozialrecht inklusive des Verfahrensrechtes,
  • dem besonderen Sozialrecht,
  • dabei speziell mit
  • dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung),
  • dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
  • dem Recht des Familienlastenausgleichs,
  • dem Recht der Eingliederung Behinderter,
  • dem Sozialhilferecht,
  • dem Ausbildungsförderungsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Sozialrechts. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen geprüft. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus mindestens drei Gebieten des besonderen Sozialrechts eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 20 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017