Ihren Fachanwalt für Steuerrecht hier finden

Der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ gehört zu den ältesten der in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Anfang 2013 waren 4.795 Fachanwälte für Steuerecht bei den Kammern registriert. Es handelt sich damit um eine der zahlenmäßig stärksten Fachanwaltsrichtungen.

Übersicht unserer Fachanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwältin Tanja Traub
Fachanwältin für Steuerrecht
Kleine Johannisstraße 10
20457 Hamburg
Rechtsanwalt Christian Hoheisel
Fachanwalt für Steuerrecht
Mittelstraße 12-14
50672 Köln
Rechtsanwalt Hans-Georg Küffner
Fachanwalt für Steuerrecht
Vor Vierhausen 50b
27721 Ritterhude
Rechtsanwalt Michael Wenni
Fachanwalt für Steuerrecht
Dammstraße 18
67059 Ludwigshafen am Rhein
Rechtsanwalt Dr. Peter Meides, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht
Eckenheimer Landstraße 46-48
60318 Frankfurt am Main

Das Steuerrecht

Was umfasst das Rechtsgebiet Steuerrecht?

Das Steuerrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Einige der wichtigsten sind
  • die Abgabenordnung (AO),
  • das Einkommenssteuergesetz (EStG),
  • das Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG),
  • das Gewerbesteuergesetz (GewStG),
  • das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Die Steuersätze vieler Steuern sowie deren Erhebung sind Sache der Bundesländer (z.B. Grunderwerbssteuer) oder auch der Gemeinden (z.B. Hebesätze der Gewerbesteuer). Ein Fachanwalt im Steuerrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • dem allgemeinen Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  • dem besonderen Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, und im
  • Steuerstrafrecht sowie den Grundzügen des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts und des Zollrechts.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Steuerrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen unter Beweis gestellt werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 50 Rechtsfälle aus den oben genannten Bereichen des Steuerrechts eigenständig bearbeitet hat. Von den drei Steuerarten
  • Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
müssen jeweils mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens zehn Fällen muss es sich um rechtssförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017