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Übersicht unserer Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht

Rechtsanwalt Stefan Brötz
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Hedelfinger Straße 25
70327 Stuttgart

Das Transport- und Speditionsrecht

Ein „Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht“ ist in Deutschland der richtige Ansprechpartner für alle juristischen Fragen rund um den Güterverkehr auf Straße, Schiene und in der Luft. Anfang 2013 waren 166 Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht bei den Kammern registriert; es handelt sich damit um eine der selteneren Spezialisierungen unter Juristen. Was umfasst das Rechtsgebiet Transport- und Speditionsrecht? Das Transport- und Speditionsrecht umfasst Regelungen aus einer Vielzahl von Gesetzen. Es behandelt alle Rechtsprobleme, die im Rahmen der Transportwesens aufkommen können. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel:
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG),
  • Luftverkehrsgesetz.
Wichtig sind jedoch auch internationale Abkommen wie etwa CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) oder übliche Vertragsbedingungen wie die ADSp (Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen). Die Grundlagen des Transportvertrages finden sich im Handelsgesetzbuch. Fachanwalte im Transport- und Speditionsrecht müssen besondere Kenntnisse vorweisen können in den folgenden Bereichen:
  • Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
  • Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
  • Recht des multimodalen Transports,
  • Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
  • Transportversicherungsrecht,
  • Lagerrecht,
  • Internationales Privatrecht,
  • Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern.
Besondere Kenntnisse müssen darüber hinaus auch hinsichtlich der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit vorhanden sein.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht. Dies schließt die oben genannten Bereiche ein. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen abgefragt. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Transport-. und Speditionsrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 dieser Rechtsfälle müssen gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren gewesen sein. Thematisch müssen die Fälle mit dem Bereich „Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen“ zu tun haben - sowie mit mindestens zwei weiteren der oben genannten besonderen Kenntnisbereiche (ohne Prozessführung und Schiedgerichtsbarkeit). Von jedem der drei Bereiche müssen jeweils mindestens drei Fälle bearbeitet worden sein. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017