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Übersicht unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ wird in Deutschland seit 2003 als Fachanwaltsbezeichnung vergeben. Anfang 2013 waren 1.122 Fachanwälte für Versicherungsrecht bei den Kammern verzeichnet.

Was umfasst das Rechtsgebiet Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse zwischen Versicherern und Versicherten und den Bereich der staatlichen Versicherungsaufsicht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • das Versicherungsvertragsgesetz (VVG),
  • das Strafgesetzbuch (z.B. §§ 263, Betrug und 265, Versicherungsmissbrauch).
Von erheblicher Bedeutung sind auch die von den Versicherungsverbänden herausgegebenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die von den einzelnen Unternehmen in der Regel übernommen werden. Ein Fachanwalt im Versicherungsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht und den Besonderheiten der Prozessführung,
  • dem Recht der Versicherungsaufsicht,
  • den Grundzügen des internationalen Versicherungsrechts,
  • dem Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  • dem Sachversicherungsrecht (insbesondere dem Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Haus-rat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  • dem Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-,Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • dem Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere dem Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  • dem Rechtsschutzversicherungsrecht,
  • den Grundzügen des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Versicherungsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Versicherungsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens zehn um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017