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Übersicht unserer Fachanwälte für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Kay Hofheinz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Holzmarkt 4
45657 Recklinghausen
Rechtsanwalt Jan Buchholz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Wildhüterweg 38
12353 Berlin
Rechtsanwältin Bettina Siebinger
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Marktplatz 4
86415 Mering
Rechtsanwalt Oliver Sperling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Charlottenstraße 7
98617 Meiningen

Das Verwaltungsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ gehört zu den in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Fachanwälte dieser Richtung haben sich auf das öffentliche Recht, insbesondere auf die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Verwaltung spezialisiert. Anfang 2013 waren 1.473 Fachanwälte für Verwaltungsrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht umfasst Regelungen aus verschiedenen Gesetzen wie zum Beispiel
  • dem Grundgesetz (GG),
  • der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
  • dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
  • einer Vielzahl von Gesetzen zu speziellen Themen (Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz usw.).
Man unterscheidet das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht befasst sich z.B. mit den möglichen Arten des Verwaltungshandels, mit dem Erlass von Verwaltungsakten und der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen. Das besondere Verwaltungsrecht trifft Regelungen für eine Vielzahl verschiedener Bereiche, wie etwa das Baurecht, das Umweltrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht. Es wird zum Teil durch landesrechtliche Gesetze geregelt. Ein Fachanwalt im Verwaltungsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem allgemeinen Verwaltungsrecht,
  • dem Verfahrensrecht,
  • dem Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
Er muss zusätzlich besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts nachweisen, von denen einer gewählt sein muss aus
  • dem öffentlichen Baurecht,
  • dem Abgabenrecht (soweit in verwaltungsgerichtlicher Zuständigkeit),
  • dem Wirtschaftsverwaltungsecht,
  • dem Umweltrecht,
  • dem öffentlichen Dienstrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Verwaltungsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Verwaltungsrecht eigenständig bearbeitet hat. 30 dieser Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein. Mindestens 60 der Fälle müssen sich mit drei verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts befassen; auf jeden dieser Bereiche müssen mindestens fünf Fälle kommen. Von den drei Bereichen muss einer zu den Rechtsbereichen des besonderen Verwaltungsrechts nach § 8 Nr. 2 Fachanwaltsordnung gehören. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017