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Rechtsanwalt Martin Kellmann
Fachanwalt für Familienrecht

Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Im August 1993 haben Christof Zuberbier und Martin Kellmann mit großer Unterstützung durch unseren Senior, Gerhard Zuberbier, die Kanzlei gegründet.Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind in ihren jeweiligen Fachbereichen von Beginn ihrer Tätigkeit an spezialisiert. Inzwischen führen alle einen oder auch zwei Fachanwaltstitel.
Uns ist es wichtig, unseren Mandanten einen Fachanwalt für sein individuelles Problem anbieten zu können. Der Rechtsanwalt, der sich durch den Titel Fachanwalt von seinen Mitbewerbern in fachlicher Hinsicht absetzen will, muss sowohl in theoretischer Ausbildung mit abschließenden Prüfungsarbeiten, als auch in praktischer Hinsicht durch den Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen in seinem Fachbereich einen ganzen Katalog von Voraussetzungen erfüllen, um diesen Titel für seinen Fachbereich führen zu dürfen.
Daneben muss ein Fachanwalt regelmäßige von der Anwaltskammer überprüfte Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Hierdurch erhalten wir unseren hohen fachlichen Standard, wodurch eine optimale rechtliche Betreuung unserer Mandanten gewährleistet ist.
Außerdem steht unser Senior Gerhard Zuberbier uns stets mit Rat und Tat zur Seite. Seine langjährigen Erfahrungen als Oberstaatsanwalt und Rechtsanwalt sind oftmals von unschätzbarem Wert.
Ausnahmslos werden unsere Mandanten also von berufserfahrenen Kolleginnen und Kollegen auf hohem juristischem Niveau betreut. Dank hervorragender Online-Rechercheprogramme werden wir stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert und bewegen uns damit auch „auf Augenhöhe“ mit den Gerichten. Wir erledigen die Aufgabenstellungen präzise und in der gebotenen Kürze, gleichwohl gründlich und risikobewusst.
Hierbei unterstützen uns zuverlässig unsere langjährigen Rechtsanwaltsfach-
angestellten.
Martin Kellmann, Jahrgang 1964, ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seinen Fachanwaltstitel für Familienrecht führt er seit 1997.
Im Familienrecht ist er auf Scheidungs- und Unterhaltsrecht spezialisiert, und zwar sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. In nahezu gleichem Umfang bearbeitet er Kindschaftssachen bzw. Sorgerechts- und Umgangsverfahren.
Martin Kellmann ist Mitglied des Fachausschusses für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem engagiert er sich im Arbeitskreis Trennung/Scheidung in Bergen auf Rügen.
Martin Kellmann betreut Sie außerdem in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Testamentgestaltung, Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen.
Auch im Bereich des Mietrechts verfügt Martin Kellmann über langjährige Erfahrungen. Hier berät und vertritt er sowohl Mieter als auch Vermieter und ist Aufsichtsratsmitglied einer Wohnungsgesellschaft.
Nutzen Sie bitte bevorzugt das Kontaktformular , um sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir rufen Sie umgehend zurück. Vielen Dank!
Standort / Anfahrt
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