Autor: RA FAMuWR Norbert Monschau, Anwaltkooperation Monschau | Schneider | Thiel, Erftstadt, Köln, Neunkirchen
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2019
Härtegründe: Konkrete Feststellungen erforderlich
1. Da sich ein hohes Alter eines Mieters und/oder eine lange Mietdauer mit einer damit einhergehenden langjährigen Verwurzelung im bisherigen Umfeld je nach Persönlichkeit und körperlicher sowie psychischer Verfassung des Mieters unterschiedlich...