Autor: RA/FAMuWR Norbert Monschau Anwaltkooperation Monschau | Schneider | Thiel, Erftstadt, Neunkirchen, Koblenz
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2017
Nutzungsentschädigung: Bemessung nach der aktuellen Marktmiete
1. Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter gem. § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei...