Autor: RAin FAinMuWR Nele Rave, Frankfurt/M.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2018
Pflanzen auf Gemeinschaftsflächen: Entfernung und Unterlassung
Das Abstellen von Gegenständen auf Gemeinschaftsflächen ist grundsätzlich unzulässig, soweit diese Gegenstände der Wohnungseinrichtung bzw. dem Wohnungsgebrauch des Mieters zuzuordnen sind, wie z.B. das Aufstellen eines Schuhregals, das Abstellen der...