Autor: Dr. Donata Störmer, Fachanwältin für Urheber- und MedienrechtIRLE MOSER Rechtsanwälte PartG, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2018
Zur Pflicht zum Abdruck eines Nachtrags bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung
Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet, dass der Träger der Pressefreiheit grundsätzlich selbst entscheiden darf, was er in seinem Presseerzeugnis aufnehmen will oder nicht. Eingriffe in die Pressefreiheit durch die Zuerkennung von Ansprüchen auf...