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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Arbeitsunfall

Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden
Rechtsanwältin Claudia Wagner
Schulstraße 15
02977 Hoyerswerda (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Marc Schütter
Friedrich-Ebert-Straße 25
33330 Gütersloh
Rechtsanwalt Daniel Lenkeit
Emmerich-Josef-Straße 18
55116 Mainz

Informationen zum Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall oder Betriebsunfall bzw. Berufsunfall ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Der Arbeitsunfall ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und zwar im siebten Buch (SGB VII) unter dem Kapitel „Unfallversicherung“. Danach liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Versicherter im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Diese Definition des Arbeitsunfalls geht auf die Reichsversicherungsordnung zurück und hat sich im SGB VII kaum geändert.

Die versicherte Tätigkeit als Anknüpfungspunkt

Der Arbeitsunfall muss abgegrenzt werden von bloßen privaten Freizeitunfällen, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit - also keinen Bezug zur versicherten Tätigkeit - haben. Zu den versicherten Tätigkeiten zählt aber dennoch nicht nur die konkrete Tätigkeit am Arbeitsplatz: Als Arbeitsunfall kann z.B. auch ein Unfall auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall) gelten, ein Unfall bei der Ausübung eines Ehrenamts oder beim Schulbesuch. Und auch bei der Hilfeleistung nach einem Unfall kann ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Ein Arbeitsunfall kann deshalb bei vielen Tätigkeiten vorliegen und ist nicht so eindeutig auf einen Unfall bei der Arbeit beschränkt wie der Begriff „Arbeitsunfall“ vermuten lässt. Im Einzelfall entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

Der Wegeunfall

Der Arbeitsweg liegt zwischen dem privaten Bereich und der beruflichen – versicherten – Tätigkeit. Einen solchen Unfall bezeichnet man als Wegeunfall, der auch als Arbeitsunfall gilt. Nimmt man aber einen Umweg - bringt man Kinder noch in die Kita oder erledigt man auf dem Heimweg noch schnell noch ein paar Einkäufe - wird die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfall und privaten Unfall oft schwierig.

Rechte und Pflichten beim Arbeitsunfall

Jeder Arbeitsunfall ist meldepflichtig. Dem Verunfallten stehen nach einem Arbeitsunfall ganz unterschiedliche Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen zu. Hierzu gehört z. B. das Verletztengeld, das Pflegegeld, spezielle Sport- und Therapieangebote zur Genesung, die ambulante Facharztbetreuung, Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Betriebs- oder Haushaltshilfen oder im Todesfall die Hinterbliebenenrente.

Suchen Sie sich juristische Unterstützung!

Viele Ansprüche nach einem Arbeitsunfall werden von den Berufsgenossenschaften zu Unrecht abgelehnt. Gegen die Ablehnung kann man aber innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mit dem Anwalt-Suchservice finden Sie einen passenden Rechtsanwalt, der Sie kompetent berät und Ihnen hilft, Ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall effizient durchzusetzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Arbeitsunfall in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Wegeunfall.


zuletzt aktualisiert am 01.09.2015