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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Behindertenrecht

Rechtsanwältin Michaela Hocher
Weidenweg 1 B
18182 Rövershagen
Rechtsanwältin Claudia Ponto
Clemens-August-Straße 91
46282 Dorsten

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Das Behindertenrecht ist eine Mischmaterie und weist Berührungspunkte mit vielen Rechtsgebieten auf. Es regelt den Umgang und insbesondere die Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Vorschriften des Behindertenrechts finden sich unter anderem im Sozialrecht, im Verfassungsrecht und im Privatrecht. Ebenfalls können strafrechtliche Probleme des Behindertenrechts auftreten. Ein bedeutsames Regelungswerk ist zum Beispiel das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Darin ist auch geregelt, dass Umbauten oder Neubauten von Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen barrierefrei gestaltet werden. Weitere wichtige Vorschriften finden sich im neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX).

Das Recht der Schwerbehinderten

Innerhalb des neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) wird zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung unterschieden. Kriterium für die Unterscheidung ist der sogenannte Grad der Behinderung (GdB). Ab einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr liegt eine Schwerbehinderung vor. Die Stelle, die darüber entscheidet ist die zuständige Behörde der Länder, in vielen Fällen das zuständige Versorgungsamt. Nach Antragsstellung ergeht ein Bescheid, in dem die Behinderung und deren Grad festgestellt werden. Außerdem erhalten die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis.

Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Das Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfasst auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Im SGB IX sind verschiedene Regelungen enthalten, die Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen. Es gibt unter anderem Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, unter Umständen werden Leistungen an den Arbeitgeber gezahlt oder berufsvorbereitende Maßnahmen getroffen. Außerdem beinhalten die arbeitsrechtlichen Normen besondere Vorschriften zum Schutz von Menschen mit Behinderung (z.B. besonderer Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaubsanspruch etc.).