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Finanzierung: nur mit Sicherheiten!

Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder neu bauen? Oder vielleicht eine Wärmedämmung der Fassade nachrüsten und eine neue Heizung installieren? Für derartige Investitionen ist der Gang zur Bank oft unumgänglich. Dort stellt man Ihnen schnell die Frage nach den Sicherheiten. Üblicherweise müssen Sie bei derartigen Projekten Ihre Immobilie als Sicherheit verwenden. Dies kann z.B. über eine Grundschuld stattfinden. Deren Einzelheiten regelt das deutsche Imnmobilienrecht.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist eine Art verbrieftes Versprechen, nach dem Sie Ihrem Gläubiger einen bestimmten Betrag "aus dem Grundstück" zu zahlen haben. Ihr Grundstück kann also zur Begleichung der Schuld verkauft bzw. versteigert werden. Dies passiert im Normalfall nur, wenn Sie den Kreditbetrag nicht anderweitig zurückzahlen können. Die Grundschuld wird zu Gunsten Ihres Gläubigers im Grundbuch eingetragen. Haben Sie Ihren Kredit getilgt, kann sie mit einer Löschungsbewilligung des Gläubigers wieder aus dem Grundbuch entfernt werden.

Unterschied zur Hypothek

Eine Hypothek ist in ihrem Bestand und ihrer Höhe von der Hauptforderung, also dem Kreditbetrag, abhängig. Haben Sie also bereits die Hälfte des Kredits zurückgezahlt, ist Ihr Grundstück auch nur noch mit einer Hypothek in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Betrages belastet. Haben Sie das Darlehen komplett getilgt, erlischt die Hypothek und ist aus dem Grundbuch zu löschen. Die Grundschuld besteht unabhängig von der Hauptforderung. Gewiss kann sie aus dem Grundbuch gelöscht werden, wenn Sie den Betrag voll getilgt haben. Das ist aber nicht nötig und oft gar nicht zu Ihrem Vorteil.

Grundschuld bestehen lassen - warum?

Eine Grundschuld eintragen zu lassen, kostet gutes Geld - Notar und Grundbuchamt haben tiefe Taschen. Da die Grundschuld als solche weiter besteht, wenn Ihr Kredit abbezahlt ist, können Sie sie einfach im Grundbuch stehen lassen - und sie für eine zukünftige Finanzierung wieder verwenden. So sparen Sie später Geld und Aufwand. Denn: Irgendwann braucht jedes Haus ein neues Dach oder eine neue Küche. Die Grundschuld ist in der Regel nicht an einen bestimmten Finanzierungszweck gebunden.

Risken bei der Grundschuld

In der Unabhängigkeit der Grundschuld von der Hauptforderung liegt aber auch eine Gefahr: Ein Dritter kann die Grundschuld vom Gläubiger kaufen und aus ihr vollstrecken - und zwar in voller Höhe, unabhängig davon, wieviel vom Kredit Sie schon zurückgezahlt haben. Dies lässt sich durch eine Vereinbarung im Vertrag verhindern, nach der die Grundschuld vom Gläubiger nicht an Dritte abgetreten werden darf.

Beratung durch den Anwalt

Ein im Immobilienrecht erfahrener Anwalt kann Ihre Verträge prüfen, um Risiken wie das Genannte auszuschließen. Er kennt die üblichen Konditionen für Immobilienkredite und kann Sie vor den Fallstricken warnen. Vom Notar darf in diesem Zusammenhang nicht zu viel erwartet werden: Er führt in der Regel keine ausführliche Rechtsberatung durch. Falls die Finanzierung fehlschlägt oder ein Dritter aus der Grundschuld gegen Sie vollstrecken will, ist anwaltliche Beratung unbedingt empfehlenswert - denn hier geht es schnell um Ihre Existenz!

Tipp: Auch wenn Sie die Grundschuld im Grundbuch stehen lassen, heben Sie die Löschungsbewilligung Ihrer Bank gut auf. Denn vielleicht möchten Sie Ihr Haus eines Tages verkaufen. Mancher Grundstückskäufer besteht darauf, dass ihm das Kaufobjekt frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen übergeben wird.