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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Gütertrennung

Rechtsanwältin Katrin Zink
Frankfurter Allee 41
10247 Berlin
Rechtsanwältin Nicole Weber
Prinz-Georg-Straße 104
40479 Düsseldorf
Rechtsanwältin Claudia Walter
Friedrichstraße 22 a
15537 Erkner

Gütertrennung ist auch noch während Ehe oder Scheidung möglich!

Gütertrennung lässt sich im Ehevertrag festlegen

Der gesetzliche Güterstand, der mit dem Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung zwischen den Eheleuten eintritt, ist die Zugewinngemeinschaft. Eine Gütertrennung muss deswegen von den Eheleuten in Form eines Ehevertrages vereinbart werden. Dieser Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden, andernfalls ist der gesamte Ehevertrag - und damit auch die Vereinbarung der Gütertrennung - unwirksam. Wichtig zu wissen ist, dass der Güterstand der Gütertrennung nicht zwangsläufig vor der Hochzeit vereinbart werden muss. Vielmehr sind Gütertrennungsverträge auch noch während einer funktionierenden Ehe oder sogar noch während eines laufenden Scheidungsverfahrens möglich.

Was bedeutet Güterstand der Gütertrennung?

Vorteil der Gütertrennung ist, dass im Falle einer Scheidung die "Güter" der Eheleute getrennt werden und der jeweils andere Partner keinen Ausgleich für mögliche Wertzuwächse im Vermögen des anderen Ehepartners erhält. Anders ist das im Falle der Zugewinngemeinschaft. Bringt also zum Beispiel ein Partner eine Immobilie mit in die Ehe, deren Wert im Lauf der Ehe erheblich steigt, profitiert der Ehepartner im Fall der Gütertrennung und bei der Scheidung der Ehe von diesem Wertzuwachs nicht - bei der Zugewinngemeinschaft hingegen schon.

Wie lassen sich Unternehmen mit der Gütertrennung schützen?

Besonders relevant ist die Vereinbarung der Gütertrennung, wenn ein Unternehmen zum Vermögen eines Ehepartners zählt. Denn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann im Falle einer Scheidung dieses Unternehmen gefährden, wenn nicht genügend Rücklagen vorhanden sind, um den Wertzuwachs während der Ehe auszugleichen. Neben der generellen Vereinbarung von Gütertrennung besteht aber auch die Möglichkeit das Unternehmen mit einem Ehevertrag aus dem Zugewinn auszuschließen.

Welche Nachteile hat die Gütertrennung?

Gütertrennung zu vereinbaren, kann also Vorteile haben. Aber: Das Streitpotenzial für eine Scheidung wird auch mit der Gütertrennung nicht vollkommen ausgeschlossen und die Gütertrennung bringt im Falle der Erbschaft im Zweifel steuerliche Nachteile mit sich. Außerdem konstruiert der BGH im Falle der Gütertrennung die so genannte Ehegattengesellschaft, um die Nachteile der Gütertrennung auszugleichen, wenn ein Partner durch jahrelange unentgeltliche Mitarbeit zum Erfolg der Firma beigetragen hat. Eine einfache Bürokrafttätigkeit reicht dafür aber noch nicht aus.

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zuletzt aktualisiert am 22.02.2017