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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwältin Bianca Vetter
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Rechtsanwalt Arno Fusser
Sprendlinger Landstraße 5
63069 Offenbach am Main
Rechtsanwalt Martin Siebert
Lechfeldstraße 8
61350 Bad Homburg

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.


zuletzt aktualisiert am 10.05.2016