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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Musikrecht

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Das Musikrecht ist dem Urheberrecht und dem Medienrecht zuzuordnen. Es befasst sich mit den wichtigsten Rechtsfragen zur Entstehung und Nutzung von Musik.

Rechteinhaber

Wesentlicher Regelungsbereich des Musikrechts sind insbesondere die Rechte der Musiker und Komponisten. Leistungen der Musiker und Leistungen Komponisten sind über das Urheberrecht geschützt. Urheberrechte an einem Werk nennt man die Rechte des Komponisten an seinen Werken und Leistungsschutzrechte bezeichnen die Rechte des ausübenden Musikers an seiner kreativen Leistung. Musiknutzer müssen solche Rechte lizensieren, um die Musik oder das Werk nutzen zu dürfen.

Musikrechtliche Verträge

Häufig werden die Rechte der Urheber und ausübenden Künstler zur Auswertung beispielsweise auf ein Musiklabel, einen Vertrag und/oder die GEMA übertragen. Zwischen dem Musiklabel und dem Künstler wird ein Plattenvertrag (Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Künstlerexklusivvertrag oder Vertriebsvertrag) geschlossen. Der Vertrag mit einem Verlag heißt Verlagsvertrag, Autorenvertrag oder Autorenexklusivvertrag und der Vertrag mit der GEMA wird Wahrnehmungsvertrag genannt. Wenn Musik legal genutzt werden soll, muss der Nutzer mit den jeweiligen Rechtsinhabern Nutzungsverträge oder Lizenzverträge schließen. Je nach Nutzung der Musik sind das die GEMA, ein Label oder ein Verlag. Im Musikrecht existieren zusätzliche bedeutsame Verträge, wie zum Beispiel der Produzentenvertrag, der Remixvertrag sowie der Synchronisationsvertrag oder Sample-Lizenzvertrag. Außerdem gibt es für das Management von Künstlern aus dem Musikbereich und für Auftritte den Bookingvertrag, den Auftrittsvertrag, den Künstlermanagementvertrag und den Agenturvertrag.