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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Patientenverfügung

Rechtsanwalt Elmar Lersch
Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig
Rechtsanwältin Ulrike Hehr
Alleenstraße 10
71638 Ludwigsburg

Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Mit diesem Schriftstück legt ein Mensch verbindlich fest, was mit ihm in medizinischer Hinsicht passieren soll, wenn er krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr selbst über sein Schicksal entscheiden kann. Sie wird – irreführend – auch als „Patiententestament“ bezeichnet. Eine Patientenverfügung hat nichts mit dem Erbrecht zu tun – sie enthält keine Regelungen über den Nachlass.

Was ist der Zweck einer Patientenverfügung?

Mit ihrer Hilfe stellt man sicher, dass Betreuer, Angehörige und Ärzte im Ernstfall den eigenen Willen respektieren. Ihr Inhalt können sein

- Behandlungswünsche bezüglich einer bestehenden Erkrankung,
- noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Untersuchungen und Eingriffe,
- Behandlungen oder Untersuchungen, die der Patient aus religiösen Gründen nicht wünscht,
- Festlegungen über die Beendigung oder Fortsetzung lebensverlängernder Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung).

Gesetzliche Vorschriften

Das Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält Regelungen zur Patientenverfügung. Nach § 1901a BGB hat der Betreuer bei Vorliegen einer Patientenverfügung festzustellen, ob die darin festgelegten Voraussetzungen für die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen gegeben sind. Wenn ja, muss er den entsprechenden Willen des Patienten durchsetzen.

Die Vorschrift legt außerdem fest, dass die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufbar ist, dass niemand zur Erstellung oder Vorlage einer Patientenverfügung gezwungen werden kann und dass Vertragsabschlüsse aller Art nicht vom Vorliegen einer Patientenverfügung abhängig gemacht werden dürfen.

§ 1901b BGB betrifft das Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens. Dieses findet zwischen Arzt und Betreuer des Patienten statt. Dabei wird dessen Wille oder mutmaßlicher Wille ermittelt und über das Vorgehen entschieden.

Das Betreuungsgericht

Nach § 1904 BGB muss der Betreuer die Einwilligung des Betreuungsgerichts einholen, wenn er medizinische Maßnahmen genehmigen möchte, bei denen die Gefahr besteht, dass der Betreute stirbt oder einen schweren und länger dauernden Gesundheitsschaden erleidet. Das Gericht muss sich an eine Patientenverfügung halten.

Inhalt der Patientenverfügung:

Die Patientenverfügung betrifft nicht nur die Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen. Auch bestimmte Behandlungswünsche können festgelegt werden. Vor ihrer Erstellung ist eine Beratung mit dem behandelnden Arzt wichtig – nur so kann der Patent wissen, was seine Festlegungen für Folgen haben werden.

Vorsicht vor standardisierten Mustern

Rechtlich zweifelhaft sind vorgefertigte Muster, Ankreuzzettel oder Formulare, welche oft von Organisationen oder Glaubensgemeinschaften angeboten werden. Diese sind zu unbestimmt, haben keinen konkreten Bezug zum Patienten und ihre Ausfertigung erfordert keine intensive Beschäftigung mit dem Thema „Leben und Tod“. Gerichte sehen derartige Verfügungen leicht als nicht ernst gemeint an.

Formerfordernisse

Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. Wichtig sind Ort, Datum und eine eigenhändige Unterschrift, damit der eigene Wille ernst genommen wird. Zu empfehlen ist, die Patientenverfügung im Abstand von wenigen Jahren immer wieder zu erneuern, damit ihr Inhalt nicht als überholt angesehen werden kann. Die Patientenverfügung muss hinreichend bestimmt sein, unklare und allgemeine Formulierungen sollten vermieden werden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Patientenverfügung in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.