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Fahrerflucht in 54646 Burg
Sie haben in Ihrer Nähe oder auf einer Reise
Fahrerflucht begangen? Dann ist schnelles Handeln angesagt. Denn Fahrerflucht ist keine Ordnungwidrigkeit, sondern eine
Straftat. Wer innerhalb 24 Stunden glaubhaft bereut, muss entweder keine oder nur noch eine geminderte Strafe fürchten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, glaubhaft Ihr Unwissen oder Ihre Unschuld zu untermauern. Auch Opfern von Fahrerflucht kann ein Rechtsanwalt helfen. Denn wer bezahlt Ihnen Ihren Schaden, wenn der Täter Fahrerflucht begangen hat? Sprechen Sie gleich unverbindlich mit einem Anwalt für
Verkehrsrecht in 54646 Burg und lassen Sie sich Ihre Möglichkeiten und Chancen aufzeigen.