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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Jens Jeromin
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Rechtsanwalt Gerd Meißner
Reinhold-Tiling-Weg 22
49088 Osnabrück
Rechtsanwalt Bernd Eickelberg
Von-Alten-Straße 9
30938 Burgwedel
Rechtsanwalt Christian Freydank
Vor der Kinzigbrücke 12
63452 Hanau
Rechtsanwältin Marion Weidner
Kölner Straße 574
47807 Krefeld

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.


zuletzt aktualisiert am 10.05.2016