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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Berufsrecht der freien Berufe

Rechtsanwalt Rudolf P.B. Riechwald
Franz-Joseph Straße 9
80801 München

Berufsrecht der freien Berufe - Kurzinfo:

Das Berufsrecht der freien Berufe ist das Recht, das den Zugang zu den freien Berufen und ihre Ausübung regelt. Zu den freien Berufen zählen insbesondere Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerprüfer, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte und andere Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Das Berufsrecht der freien Berufe zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es sog. Selbstverwaltungsrecht ist. Die Selbstverwaltung wird meist durch berufsständische Körperschaften (Standesvertretungen) wahrgenommen (Apothekerkammer, Notarkammer, Steuerberaterkammer etc.). Wichtigste Regelungswerke für das Berufsrecht der freien Berufe sind die Standesordnungen und teils eigene Gebührenordnungen.

Die Standesvertretungen sind zuständig für das Standesrecht. Das Standesrecht stellt das jeweilige Berufsrecht der freien Berufe dar. Beispielsweise gibt es für Rechtsanwälte die Bundesrechtsanwaltsverordnung oder die Vergütungsverordnung für Steuerberater.

Ehrengerichte

Kontrolliert werden die Standesordnungen (Standesrecht) durch die jeweiligen Ehrengerichte (z.B. das Anwaltsgericht). Ehrengerichte werden auch Berufsgericht genannt. Sie entscheiden unter anderem über Maßnahmen, die wegen einem Verhalten ausgesprochen werden sollen, das nicht dem Standesrecht des freien Berufs entspricht. Berufsgerichte können ebenfalls über die Zulassung zum Beruf oder die Ausübung des Berufs entscheiden.


zuletzt aktualisiert am 06.07.2016