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Anwälte für Abfindung in Unna

In Unna gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Eine Abfindung soll Sie entschädigen, wenn Sie Ihren Job verlieren. Sie kann jedoch für Sie auch Nachteile haben. Wie viel Sie bekommen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt. Oft wird dies ausgehandelt – am besten mit juristischer Unterstützung. Über den Anwalt-Suchservice können Sie zeitnah einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Unna vereinbaren.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Betriebsräte oder Personalräte können zum Teil bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr aushandeln – denn ihre Kündigung ist ansonsten problematisch. Für den Chef bedeutet ein langer Rechtsstreit um Ihre Kündigung auch hohe Kosten – dies kann ein gutes Argument für eine anständige Abschlusszahlung sein. Anwaltliche Beratung ist gerade bei Verhandlungen um eine Abfindung entscheidend. Ein Anwalt in Unna hilft Ihnen weiter.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Einen Aufhebungsvertrag betrachtet das Jobcenter als freiwillige Arbeitsaufgabe. Daher verhängt es eine Sperrzeit. Diese dauert dann 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer der Leistung. Vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sollten Sie unbedingt zusammen mit einem Anwalt aus Unna ausrechnen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie rechnet.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Dann können Sie das Geld auf die Steuererklärungen von fünf Jahren verteilen. Irgendwelche Sozialabgaben fallen auf eine Abfindung nicht an. Allerdings gibt es Ausnahmen bei freiwillig versicherten Personen. In Unna kann Sie ein Rechtsanwalt in allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Arbeitsgerichte verurteilen den Arbeitgeber zur Zahlung einer solchen Entschädigung, wenn der Arbeitnehmer gewinnt, ihm aber die Fortsetzung der Tätigkeit nicht zuzumuten ist. Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben angeboten werden, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Unna kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Sie im konkreten Fall eine solche Zahlung beanspruchen können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

Über unsere Internetseite kommen Sie schnell und einfach in Kontakt zu kompetenten Rechtsanwälten, die sich in Unna mit dem Arbeitsrecht auskennen. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über den Anwalt und seine Arbeitsweise. Möchten Sie einen der Rechtsanwälte kontaktieren? Das geht mit unserem Kontaktformular sehr schnell und einfach. Für Sie entstehen durch die Verwendung unseres Kontaktformulars keinerlei Kosten oder andere Verpflichtungen. Der ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden.