Ihren Anwalt für Strafanzeige in Berlin finden Sie hier

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Anwälte für Strafanzeige in Berlin

Rechtsanwalt Adrian Stahl
Kurfürstendamm 123
10711 Berlin
Rechtsanwalt Uwe Barz
Drakestraße 4 c
12205 Berlin
Rechtsanwalt Dirk Mahler
Jägerstraße 59
10117 Berlin
Rechtsanwältin Ellen Engel
Fasanenstraße 28
10719 Berlin

Liegt gegen Sie eine Strafanzeige vor? Dann sollten Sie jetzt handeln und einen guten Anwalt in Berlin aufsuchen.

Mit einer Strafanzeige meldet ein Bürger den Behörden, dass eine mögliche Straftat stattgefunden hat. Einen Strafantrag hingegen kann nur das Tatopfer stellen; dieser ist bei bestimmten Straftaten Voraussetzung für weitere Maßnahmen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Welche Form ist bei einer Strafanzeige vorgeschrieben – und ist sie auch online möglich?

Es gibt keine besonderen Formvorschriften. Die Strafanzeige ist mündlich und schriftlich möglich. Sie muss sich jedoch auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Allzu allgemein dürfen die Beschuldigungen daher nicht sein. Die Anzeige kann gegen jemand Bestimmten gestellt werden, gegen Unbekannt oder auch gegen den Anzeigeerstatter selbst. Auch eine Online-Anzeige ist in der Regel über besondere Portale möglich. Trotz allem sollte dies gut überlegt sein. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Sie in Berlin zu allen Frage rund um die Anzeige beraten.

Welches Verfahren folgt nach einer Strafanzeige?

Die Polizei stellt Erstermittlungen an und prüft, ob eine Straftat vorliegt. Sie sichert auch mögliche Beweise. Sie übergibt dann die Akte der Staatsanwaltschaft, die entscheidet, wie es nun weitergeht. Oft veranlasst die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen. Dazu kann eine Vernehmung oder Hausdurchsuchung gehören. Die Staatsanwaltschaft kann dann das Ermittlungsverfahren einstellen oder Anklage erheben. Ein weiterer Weg ist der Strafbefehl. Eine Strafanzeige ist eine ernste Sache. Ein Fachanwalt für Strafrecht in Berlin kann Sie dazu beraten.

Was versteht man unter einer missbräuchlichen Strafanzeige?

Wer wissentlich etwas anzeigt, dass nicht stattgefunden hat, täuscht eine Straftat vor und macht sich strafbar. Wer eine falsche Anzeige gegen eine bestimmte Person vorbringt, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Auch eine Strafbarkeit wegen Verleumdung kann dann in Betracht kommen. Es ist auch rechtsmissbräuchlich, immer wieder Richter anzuzeigen, um sein Missfallen gegenüber dem Staat auszudrücken. Ein versierter Rechtsanwalt für Strafrecht aus Berlin kann Ihnen helfen, wenn Sie fälschlicherweise verdächtigt werden.

Welche Personen dürfen Strafanzeige erstatten?

Dazu ist jeder berechtigt, zum Beispiel der von der Tat Betroffene oder ein zufälliger Zeuge. Bei bestimmten Delikten ist man zur Anzeige verpflichtet, wenn man vorher davon erfährt – etwa Mord und Raub. Wer sein Wissen für sich behält, kann sich wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar machen. Allerdings droht eine Strafbarkeit auch, wenn man jemand anderen fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin kann Sie beraten, wenn gegen Sie Strafanzeige gestellt wurde.

Finden Sie einen Anwalt, nachdem gegen Sie Strafanzeige gestellt wurde – auf unserer Seite kommen Sie zum Ziel!

Eine schnelle Suche ermöglicht Ihnen die Liste von Anwälten für Strafrecht in Berlin auf unserer Homepage. Hier können Sie sich auch über die Qualifikationen und die Arbeitsweise der einzelnen Anwälte informieren – auf den Kanzleiprofilen. Noch einfacher wird die Kontaktaufnahme zum von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt durch unser Kontaktformular. Es kostet Sie nichts, über unser Kontaktformular eine Anfrage zu verschicken. Es ist vollkommen unverbindlich. Der Anwalt, den Sie ausgewählt haben, wird dann zeitnah mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Berlin gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.