Anwälte für Minijob in Bocholt
Hermannstraße 23
46399 Bocholt
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Minijob Bocholt
Für den Arbeitgeber ist ein Minijobber (fast) genauso zu behandeln wie ein festangestellter Mitarbeiter. Das heißt auch bei Urlaub oder im Krankheitsfall läuft das Gehalt weiter. Und es gibt in Bezug auf den zeitlichen Umfang eine Deckelung, die der
Mindestlohn indirekt mit sich gebracht hat: Mehr als 52,5 Stunden in der Woche darf der geringfügig Beschäftigte nicht arbeiten. Ein
Minijob sollte für Interessenten auch nur dann in Frage kommen, wenn es lediglich darum geht, aktuell Geld zu verdienen und die allerwichtigsten Sicherungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Übernahme der
Krankenversicherung zu haben. Für eine spätere Absicherung im Rentenalter ist hier nicht gesorgt. Tipp: Schlagen Sie dem Unternehmen doch einen Midi-Job vor. Bei diesem liegt die zu verdienende Grenze ca. doppelt so hoch (derzeit 850 Euro monatlich), Sie erhalten aber vollen Schutz in allen Sozialversicherungen, einschließlich der
Rentenversicherung und der
Pflegeversicherung. Bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen hilft ein Anwalt für
Arbeitsrecht, den Sie für Bocholt gleich hier finden können.