Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Braunschweig finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Braunschweig

Rechtsanwalt Thomas Philipp
Frankfurter Straße 284
38122 Braunschweig
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Wilhelmitorwall 31
38118 Braunschweig

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Braunschweig, weil Sie rechtliche Fragen zum Bereich Erbengemeinschaft haben?

In einer Erbengemeinschaft ist man nicht freiwillig – und oft sind die Mitglieder nicht einer Meinung. Eine zeitnahe Rechtsberatung kann dabei helfen, den Streit nicht in ein jahrelanges Gerichtsverfahren ausufern zu lassen. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft und was ist ihr Zweck?

Mehrere Personen beerben gemeinsam eine weitere und werden so zu einer Gemeinschaft. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Einzelne Miterben sind also nicht dazu berechtigt, Gegenstände an sich zu nehmen oder Geld vom Konto abzuheben. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Braunschweig kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Nachlassverwaltung bei einer Erbengemeinschaft: Wie funktioniert das?

Alle Miterben haben gemeinsam die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert sich ein Miterbe, bei der Verwaltung zu helfen, und verursacht so einen Schaden, macht er sich gegenüber den anderen haftbar. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Ein erfahrener Anwalt in Braunschweig kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Wie lange existiert die Erbengemeinschaft und was bewirkt die Erbauseinandersetzung?

Bei der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter allen Miterben nach ihren Erbanteilen aufgeteilt. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Sind die Erben sich einig, spricht nichts dagegen, dass die Verteilung von ihnen selbst vorgenommen wird. Eine schriftliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein Rechtsanwalt aus Braunschweig kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Wie entsteht ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?

Angehörige und Freunde einer Person müssen sich nicht unbedingt miteinander verstehen – man denke nur an aktuelle und ehemalige Lebenspartner. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Ein Haus gehört zur Erbschaft. Soll es verkauft werden? Womöglich möchte einer der Miterben darin wohnen, ein anderer braucht Geld. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein erfahrener Rechtsanwalt in Braunschweig kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung bei einem Streit innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu bekommen!

In Braunschweig sind verschiedene Rechtsanwälte für Erbrecht tätig – wir stellen Ihnen hier einige vor. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Unser Kontaktformular erlaubt es Ihnen, einfach und bequem einen Anwalt um Rückruf zu bitten! Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Braunschweig gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.