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Anwälte für Testament in Dortmund

Rechtsanwalt Klaus-Peter Gomon
Märkische Straße 46
44141 Dortmund

Erfahrene Rechtsanwälte für Testamentsfragen in Dortmund finden Sie auf dieser Seite.

Es gibt viel, was man bei der Erstellung eines Testaments falsch machen kann. Angehörige streiten oft jahrelang um die Auslegung des letzten Willens. Vermeiden Sie solche Probleme und lassen Sie sich vom Anwalt-Suchservice dabei unterstützen, einen guten Anwalt für Erbrecht zu finden!

Wo kann man ein Testament aufbewahren und wie widerruft man es?

Ihr eigenhändig verfasster letzter Wille kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann sollten Sie vertrauenswürdige Personen informieren, wo er zu finden ist. Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern, indem Sie eine Neufassung anfertigen. Datieren Sie diese und vernichten Sie die alte Fassung! Der Notar gibt ein notarielles Testament zur Aufbewahrung zum Nachlassgericht. Ein Widerruf ist möglich, indem Sie es zurückverlangen. Sie können dem Nachlassgericht auch Ihr selbst verfasstes Dokument zur Aufbewahrung anvertrauen. Ein zentrales Register gibt Auskunft über alle dort verwahrten Dokumente. Sind Sie sich über die richtige Aufbewahrung oder Formfragen im Unklaren, erteilt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Dortmund Auskunft.

Welche unterschiedlichen Formen von Testamenten stehen zur Auswahl?

Vollständig handschriftlich ist das eigenhändige Testament zu verfassen – mit Ort, Datum und Unterschrift. Vom Notar aufgenommen oder diesem übergeben wird das notarielle Testament. Der Notar übergibt es zur Aufbewahrung an das Amtsgericht. Steht das Ableben einer Person bevor und ist kein Notar so schnell erreichbar, gibt es noch das Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen. Außerdem gibt es noch den Erbvertrag. Dieser stellt eine Vereinbarung dar und kann vom Erblasser nicht einfach widerrufen werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens beraten.

Wie funktioniert ein gemeinsames Testament, etwa bei Ehegatten?

Nur Ehegatten können eine gemeinsame letztwillige Verfügung vornehmen. Bestimmungen auf Gegenseitigkeitsbasis können die Ehegatten nicht durch eigene Regelungen wieder ändern. Ein Widerruf setzt voraus, dass der andere Ehepartner noch am Leben ist. Eine Besonderheit ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Der länger Lebende vererbt dann das Gesamtvermögen an die Kinder. Gerade bei gemeinsamen Verfügungen kann Ihnen ein erfahrener Anwalt in Dortmund wertvolle Ratschläge erteilen.

Was führt zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Testaments?

Sind Formvorschriften nicht eingehalten – etwa die handschriftliche Anfertigung – ist das Dokument nicht wirksam. Ist der Erblasser beim Verfassen des Dokuments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ist er nicht testierfähig. Auch dann ist das Dokument unwirksam. Mit einer neuen Verfügung kann manches nicht aufgehoben werden, das bereits in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament geregelt wurde. Ein letzter Wille ist nur wirksam, wenn er höchstpersönlich vom Erblasser niedergelegt wird und ohne den Einfluss anderer Personen. Ein auf den letzten Willen spezialisierter Anwalt in Dortmund kann Ihnen helfen, unerwünschte Folgen Ihrer Verfügungen zu vermeiden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihre Fragen zum Testament zu finden.

Verschiedene gute Anwälte für Erbrecht in Dortmund finden Sie auf unserer Internetseite aufgelistet. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Das Versenden einer Nachricht über das Kontaktformular verursacht für Sie keine Kosten und ist unverbindlich. Der Anwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Dortmund gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.