Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Düsseldorf finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Düsseldorf

Rechtsanwalt Dr. Nicolai Schmidt
Fürstenwall 147
40215 Düsseldorf
Rechtsanwalt Andreas Haas
Heesenstraße 65
40549 Düsseldorf
Rechtsanwalt Michael Pietsch
Mendelssohnstraße 14
40233 Düsseldorf
Rechtsanwältin Viola Rund
An der Thomaskirche 56
40470 Düsseldorf
Rechtsanwalt Jens A. Balkenhol
Schadowstraße 72
40212 Düsseldorf
Rechtsanwalt Michael Kreuzau
Elisabethstraße 14
40217 Düsseldorf

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Düsseldorf!

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Ein kompetenter Anwalt in Düsseldorf berät sie zum Thema Härtefall.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Ein versierter Anwalt in Düsseldorf kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Düsseldorf kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. Ein versierter Rechtsanwalt aus Düsseldorf kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

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