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Anwälte für Arzthaftungsrecht in Erkrath

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Erkrath?

Fehler bei einer medizinischen Behandlung können ganz erhebliche Auswirkungen für Patienten haben. Gegen die Verantwortlichen können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Über die Seite des Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach einen Anwalt für Arzthaftungsrecht finden, der Ihnen hilft.

Ärztepfusch – was können Betroffene tun?

Als Pfusch bezeichnet man umgangssprachlich besonders unachtsame Verhaltensweisen – auch bei Ärzten. Gesetzliche Krankenkassen müssen einem Verdacht auf Arztfehler nachgehen; meist geschieht dies mit Hilfe von Gutachten des Medizinischen Dienstes. Die unabhängige Patientenberatung bietet eine kostenlose Telefonhotline für Patienten an: 0800 - 0 11 77 22, - 23 und -24. Weitere Möglichkeiten bieten die Ombudsleute der Kliniken sowie die Schiedsstellen der Ärztekammern. Mit dem richtigen Anwalt für Arzthaftungsrecht können Sie auch gerichtlich in Erkrath gegen Arzt oder Krankenhaus vorgehen.

Patientenrecht: Was ist darunter zu verstehen?

Die Rechte von Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt und dem Krankenhaus haben sich mit dem Patientenrechtegesetz von 2013 verbessert. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält seit diesem Zeitpunkt genaue Regeln zum Behandlungsvertrag. Nicht nur wurden die ärztlichen Aufklärungspflichten klar geregelt, auch haben Patienten ein ausdrückliches Recht, ihre Akte einzusehen. Die Beweislast wurde nun in verschiedenen Fällen dem Arzt auferlegt – etwa bei schweren Behandlungsfehlern. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Erkrath berät Sie bei den notwendigen Schritten.

Behandlungsfehler: Was können Patienten tun?

Hier handelt es sich um einen Oberbegriff für unterschiedliche Arten von Fehlern und Fehlverhalten. Dazu gehören zum Beispiel unterlassene notwendige Behandlungen, Kunstfehler, aber auch eine mangelhafte Aufklärung des Patienten. Eine unnötige Behandlung ist in der Regel fehlerhaft, ebenso wie eine, die nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht. Erste Anlaufstelle für Geschädigte ist oft die Schlichtungsstelle der Ärztekammer; häufig hilft jedoch nur eine Klage auf Schadensersatz vor Gericht. Für das Vorgehen vor Gericht empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Arzthaftungsrecht aus Erkrath zu beauftragen.

Was müssen Patienten zur Fehldiagnose wissen?

Eine falsche Diagnose macht eine korrekte Behandlung des Patienten unmöglich und kann erhebliche Schäden verursachen. Patienten können im Fall einer falschen Diagnose den Arzt oder das Krankenhaus auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Patient muss jedoch Beweise dafür liefern, dass wirklich ein Fehler gemacht wurde und dass dieser zu dem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Ein medizinisches Gutachten dient oft als Beweismittel. Für gesetzlich Krankenversicherte ist es ohne Kosten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu erhalten. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann mit ausreichenden Beweisen vor einem Gericht in Erkrath Ihre Entschädigung einfordern.

Unsere Seite unterstützt Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Arzthaftungsrecht!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Erkrath tätigen Anwälten für Arzthaftungsrecht zur Verfügung. Die einzelnen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf ihren jeweiligen Profilen mit näheren Informationen vor. Wenn Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen möchten, können Sie dies schnell und einfach über unser Kontaktformular tun. Mit der Nutzung unseres Kontaktformulars sind für Sie keine Zahlungspflichten oder Verpflichtungen verbunden. Ihr ausgewählter Rechtsanwalt wird sich dann umgehend zwecks Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Statistische Daten zu Anwälten für Arzthaftungsrecht in Erkrath

In Erkrath gibt es 1 Rechtsanwalt, der Mandanten im Arzthaftungsrecht berät.
Quelle: Anwalt- und Notarverzeichnis, herausgegeben von der Anwalt Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Arzthaftungsrecht in Erkrath gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Arzthaftung, Fehldiagnose.